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Nur die Läden der Lausannegasse dürfen öffnen

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An ihren Eingangs­türen hatten es einige Geschäfte an der Romont- und der Lausannegasse bereits angekündigt: Diesen Samstag wollten sie ihre Türen öffnen – obwohl der 8. Dezember ein katholischer Feiertag ist. Nun werden die Läden an der Romontgasse diese Schilder wieder abhängen müssen, denn der Oberamtmann des Saanebezirks sieht hier keine genügende gesetzliche Grundlage für eine Ausnahme vom Ladenöffnungsverbot an Sonntagen. «Die Geschäfte an der Romontgasse stellen offensichtlich keine Märkte, Messen oder andere ähnliche Veranstaltungen dar», die einen Sonntagsverkauf zulassen würden, schreibt Oberamtmann Carl-Alex Ridoré in seiner Urteilsbegründung. Auch die anderen kantonalen Ausnahmeregelungen seien nicht anwendbar, da sich diese klar an kleinere Geschäfte richteten und «nicht an grosse Einkaufshäuser».

Anders interpretiert er dagegen die Situation für die Geschäftstreibenden der Lau­sannegasse. Hier zieht er den kürzlich erteilten Status eines touristischen Orts heran, zu dem die Lausannegasse mit dem Burgquartier gehört. Weil dort an Mariä Empfängnis festliche Aktivitäten stattfänden, könnten die Läden von 8 bis 16 Uhr offen sein.

Salomonischer Entscheid

Mit dieser Entscheidung heisst der Oberamtmann eine Beschwerde der Gewerkschaft Unia teilweise gut, welche sich gegen eine Öffnung der Geschäfte an einem Feiertag gewehrt hatte. Sie befürchtete eine Aufweichung der Ladenöffnungszeiten durch die Hintertür. Der Gemeinderat hatte am 29. November kurzfristig beschlossen, einem Gesuch der Gewerbetreibenden der Lausanne- und der Romontgasse stattzugeben. Diese wollten an Mariä Empfängnis öffnen sowie an drei Samstagen im Dezember ausnahmsweise erst um 17 Uhr statt bereits um 16 Uhr schliessen dürfen. Eine Entscheidung in Bezug auf die Verlängerung um eine Stunde durch den Oberamtmann steht noch aus. Der Gemeinderat wollte mit seinen Bewilligungen das Gewerbe unterstützen.

Gewerkschaft zufrieden

In den Augen von Unia-Anwältin Véronique Aeby hat die Gewerkschaft mit diesem Urteil «einen schönen Sieg» errungen. Dennoch bleibe die Frage offen, ob die Entscheidung in Bezug auf die Lau­sannegasse angemessen sei. «Die Unia wird das prüfen.» Gemäss Aeby ziehe die Gewerkschaft auch ernsthaft einen Gang ans Bundesgericht in Erwägung, weil das Kantonsgericht am Mittwoch entschieden hat, dass die Sonntagsarbeit am 8. Dezember aus arbeitsrechtlicher Sicht – notabene nicht aus öffentlich-rechtlicher Sicht – zulässig sei.

«Prähistorische Debatte»

Philippe Angéloz, Präsident der IG Romontgasse und anliegender Strassen, bedauert die Entscheidung und sieht den Fehler klar beim Oberamtmann: «Wir haben sowohl die Bewilligung der Stadt als auch jene des Amts für den Arbeitsmarkt bekommen. Wir waren für morgen parat.» Der Oberamtmann habe klar politisch entschieden. «Das ist schade. Denn die Unterscheidung in kleine und grosse Geschäfte ist prähistorisch.» Heute habe es der Detailhandel mit einem ganz anderen Gegner zu tun: dem Onlinehandel. «Das Gewerbe entzweien zu wollen, ist eine schlechte Sache.»

Dass die Geschäfte an der Romontgasse morgen nun doch nicht öffnen können, ist laut dem Modehausbesitzer Angéloz vor allem für das Personal blöd. «Sie haben sich auf einen Arbeitstag eingestellt und müssen sich nun umorganisieren.» Ob die IG Romontgasse gegen den Entscheid des Oberamtmanns juristisch vorgehen will, kann Angéloz heute noch nicht sagen.

Rückblick

Langer Streit um Sonntagsverkäufe

Die Frage, ob Geschäfte an einigen Sonntagen im Jahr geöffnet sein dürfen, hat im Kanton Freiburg eine lange Geschichte. Im Februar 2009 sagte der Grosse Rat Nein zu zwei allgemeinen Sonntagsverkäufen im Jahr. Das Argument der Ratsmehrheit: Der Sonntag solle als Ruhetag genossen und das Familien- und Vereinsleben gepflegt werden. Nur einige wenige Geschäfte wie Bäckereien und Blumenläden dürfen am Sonntag öffnen. Grosszügigere Öffnungszeiten gelten für Kioske und Tankstellenshops, die auch an Sonntagen und unter der Woche bis 21 Uhr geöffnet sein dürfen.

Im Juli 2011 bestätigte das Kantonsgericht nach einem längeren Rechtsstreit zwischen Gartencentern und den Gewerkschaften das Verbot für Sonntagsverkäufe ohne klare Notwendigkeit.

Im Oktober 2015 änderte die kantonale Sicherheits- und Justizdirektion ihre Richt­linien, nach denen Gemeinden bestimmten Betrieben wie Garagen, Möbelhäusern oder Gartenzentren Sonntagsverkäufe erlauben können. Zwar sind weiterhin nur zwei Sonntagsverkäufe im Jahr erlaubt, diese müssen aber nicht mehr zwingend in verschiedenen Jahreszeiten stattfinden. Weiterhin müssen diese Sonntagsverkäufe zwingend in einem festlichen Rahmen stattfinden, in dem auch Attraktionen für Familien in Form von Musik, Verpflegung und Unterhaltung angeboten werden. Die Lockerung ging damals auf den Antrag zweier Gartencenter zurück: Sie waren daran interessiert, im Frühjahr an zwei Sonntagen zu öffnen.

Die Feiertage

Das reformierte Murten kennt traditionellerweise andere Feiertage als der katholische Teil des Kantons; dort sind die Geschäfte am 8. Dezember geöffnet – dafür sind sie am 26. Dezember und am 2. Januar geschlossen, wenn die Läden in der Stadt Freiburg öffnen. Kerzers und Flamatt halten sich ebenfalls an diese an Bern orientierten Öffnungszeiten.

Samstags bis 17 Uhr?

Nebst den Sonntagsverkäufen geben auch die Öffnungszeiten an sich zu reden: Im Kanton Freiburg schliessen die Läden am Samstag um 16 Uhr. Der Grosse Rat hat im Oktober die Öffnungszeiten an Samstagen bis 17 Uhr ausgeweitet. Die Gewerkschaften haben das Referendum angekündigt (die FN berichteten). Das Stimmvolk hat seit 1996 bereits dreimal Nein zu längeren Öffnungszeiten gesagt.

njb

 

 

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