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PK-Verwalter doch kein Betrüger?

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Am zweiten Prozesstag gegen vier ehemalige Stiftungsräte der bankrotten Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) sowie gegen einen ehemaligen Revisor und eine Vorsorgeexpertin sorgte gestern vor dem Freiburger Kantonsgericht vor allem eine Bemerkung der stellvertretenden Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach für Aufsehen. Diese hatte in ihrem Plädoyer sinngemäss gesagt, dass der ehemalige Vermögensverwalter, welcher die Pensionskasse mit riskanten und dubiosen Finanzprodukten in den Abgrund gerissen hatte, nur des Betrugs überführt werden könne, wenn er auch arglistig gehandelt habe. Arglist sei allerdings nicht gegeben, wenn die Opfer die Möglichkeit gehabt hätten, die Täuschungsabsichten durch Nachfragen zu durchschauen.

Diese Aussage interpretierte die Verteidigung gestern so, dass die Staatsanwaltschaft im separaten Verfahren gegen den ehemaligen Vermögensverwalter den Vorwurf des Betrugs fallen lassen will. «Das ist der absolute Clou», ereiferte sich Rechtsanwalt Olivier Carrel. «Plötzlich ist der Vermögensverwalter nicht mehr ein Betrüger, sondern Opfer?» Aber eigentlich sei es nicht weiter erstaunlich, dass Chocomeli-Lisibach plötzlich so argumentiere, nachdem in erster Instanz die Verteidiger darauf hingewiesen hätten, dass ihre Mandanten gar keine Täter sein können, wenn sie Opfer eines Betrügers geworden seien.

«Orientierung verloren»

Sein Kollege Alexandre Emery ergänzte: «Während der letzten vier Jahre suchte die Staatsanwaltschaft ständig von Neuem die Orientierung. Sie hat sie verloren.» Die Anklage sei dem Hirngespinst entsprungen, dass sich die vier Stiftungsräte bereichert hätten, kritisierte Carrel. «Als sich diese Vermutung nicht bestätigte, hätte die Staatsanwaltschaft den Stecker ziehen sollen.» Emery verwies darauf, dass das Wirtschaftsstrafgericht alle Angeschuldigten mit der Bemerkung freigesprochen hatte: «Dieser Fall hätte nie vor das Strafgericht kommen dürfen.» Dass die Staatsanwaltschaft den Fall nun an das Kantonsgericht weitergezogen habe, führe er darauf zurück, dass der Kanton rund 1,2 Millionen Franken an Genugtuungen und Entschädigungen für finanzielle Verluste der Freigesprochenen zahlen müsste. «Das ist schäbig.»

«Im Nachhinein immer klüger»

In Bezug auf die tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen widersprachen die Verteidiger naturgemäss der Staatsanwaltschaft. Carrel betonte, dass man nicht fragen dürfe, was sein Mandat nach heutigen Erkenntnissen hätten tun sollen. «Im Nachhinein ist man immer klüger.» Die Unterdeckung der Pensionskassen sei damals nichts Besonderes gewesen. Nach der Finanzkrise 2008 hätten alle gelitten. Und Renditeerwartungen von sechs Prozent seien normal gewesen. Spezielles Misstrauen in Bezug auf die Anlagepapiere sei auch nicht zu erwarten gewesen. «Der Vermögensverwalter lieferte Belege und erklärte sich, wann immer es verlangt wurde.» Zudem habe die Kantonalbank ACSMS einen Kredit von 15 Millionen Franken gewährt, welcher mit den dubiosen Titeln des Pensionskassenverwalters abgesichert war.

Wenn schon die Kantonalbank die Papiere für sicher gehalten hatte, wie hätten dann Laien erkennen sollen, dass etwas nicht stimmte, lautete der Tenor der Verteidigung. Jean-Christophe a Marca ging noch einen Schritt weiter: «Es gibt zwei Verantwortliche für das Debakel: der Verwalter und die Kantonalbank.» Er führte weiter aus, dass sein Mandant kein Revisor im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) gewesen sei und daher nicht belangbar sei. Kollege Hervé Bovet wies darauf hin, dass die Vorsorgeexpertin entgegen der Anklage keine dynamische Analyse der finanziellen Situation hätte vornehmen müssen.

Der Strafappellationshof un­ter dem Vorsitz von Richterin Dina Beti wird das Urteil am 11. Juni bekannt geben.

Zahlen und Fakten

Pensionskassenpleite beschäftigt seit 5 Jahren

Vor fünf Jahren ging die Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) wegen riskanter Anlagestrategien pleite. 2018 sprach das Wirtschaftsstrafgericht vier Stiftungsräte sowie einen Revisor und eine Vorsorgeexpertin von allen Anklagepunkten frei, sofern diese nicht schon verjährt waren. Die Staatsanwaltschaft zog das Urteil ans Kantonsgericht weiter. Gegen einen Stiftungsrat klagte sie wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, gegen den Revisor und die Vorsorgeexpertin wegen Verstössen gegen das BVG. Bei drei Stiftungsräten akzeptierte sie den Freispruch. Ihnen wie auch den anderen sollen allerdings die gesprochenen Entschädigungen aberkannt werden.

rsa

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