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Stadt Freiburg will Homeoffice einführen

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Das aktuelle Personalreglement der Stadt Freiburg ist 20 Jahre alt und nicht mehr zeitgemäss. Das ist kurz gesagt der Grund, weshalb der Gemeinderat dem Generalrat am 30. September eine Total­revision des Regelwerks unterbreitet. «Die Stadt möchte eine attraktive und verantwortungsvolle Arbeitgeberin des 21. Jahrhunderts sein», sagte Syndic Thierry Steiert (SP) gestern vor den Medien. Nicht nur das kantonale Recht und die Rechtsprechung hätten sich weiterentwickelt, sondern auch die Gesellschaft. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei zu einer regelrechten Herausforderung geworden. Mit der Revision soll auch mehr Transparenz geschaffen werden, denn viele Vorschriften finden sich verstreut in unterschiedlichen Richtlinien.

Kündigungsschutz für Eltern

In Bezug auf die Arbeitszeiten schlägt der Gemeinderat eine Vielzahl von Neuerungen vor. Die flexible Arbeitszeit wird ausgedehnt: Anstatt von 6.30 bis 19 Uhr kann das Personal seine Tagesarbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr erfüllen. Die obligatorische Mittagszeit wird um eine Viertelstunde auf 30 Minuten reduziert. Neu kann das Personal zudem von zu Hause aus arbeiten.

Zur Organisation der Akutpflege in einem Krankheitsfall oder bei einem Unfall eines Familienangehörigen können jähr­lich bis zu 5 Tage freigenommen werden, für die Pflege von chronisch kranken Angehörigen bis zu 12 Tage, wenn es sich um das eigene Kind handelt bis zu 20 Tage pro Jahr. Drei Tage pro Jahr frei erhält, wer sich für einen grossen Kultur- oder Sportanlass engagiert.

Eltern können neu bis zu sechs Monate unbezahlte Elternzeit nehmen bei gleichzeitiger Arbeitsplatzgarantie. Zudem wurde der Vaterschaftsurlaub von 10 auf 20 Tage verlängert.

Mit dem revidierten Reglement sollen künftig alle Verwaltungsangestellten einen Arbeitsvertrag erhalten und nicht mehr quasi einseitig vom Gemeinderat nominiert werden können.

Mit dem neuen Reglement will der Gemeinderat den Dienst- und Departementschefs zudem den Rücken stärken, damit diese wenn nötig Arbeitnehmer tatsächlich disziplinieren können. «Die Vorgesetzten wagen es heute kaum, etwas zu unternehmen, weil sie Formfehler fürchten.» Neu kann ein Gemeinderat darum am Ende eines Disziplinarverfahrens einen Verweis aussprechen, ohne dass ein solcher Voraussetzung für ein Administrativverfahren ist.

Eine Änderung erfährt auch die Arbeitnehmervertretung. Die paritätische Kommission wird durch die Personalkommission ersetzt. Nebst dem Personalverband ist in dieser neu auch die Konferenz der Dienstchefs vertreten. Statt des Vertreters der Gewerkschaft VPOD sollen die Gewerkschaften zudem gemeinsam zwei Vertreter entsenden. Der Gemeinderat vertritt mit zwei Mitgliedern die Arbeitgeberseite.

Neues Lohnsystem

Die Revision des Personalreglements ist auch ein Ergebnis der Restrukturierung des Personalwesens und des neuen Evaluationssystems. Neu sind die fünf Lohnklassen in je vier Stufen unterteilt. Der Aufstieg in eine höhere Lohnklasse aufgrund der geleisteten Dienstjahre bleibt. Mit dem neuen System können jetzt aber auch besondere Leistungen honoriert werden. Vorgesehen ist schliesslich eine Erhöhung der Gratifikation nach zehn Dienstjahren. Über die Kostenfolgen der Revision konnte der Gemeinderat noch keine präzisen Angaben machen.

Friac

Die Stadt legt die Gebühren fest

Seit dem 31. August ist das elektronische Baudossier Plicht. Im ganzen Kanton können Baubewilligungsgesuche nur noch in digitaler Form eingereicht werden. Die Gesuchsteller müssen dafür ein sogenanntes Friac-Benutzerkonto erstellen. Wer damit trotz Internetsupport und Helpline nicht klarkommt, kann die Gemeinde mit der Erfassung des Gesuchs beauftragen. Der Gemeinderat schlägt zuhanden des Generalrats eine Gebühr von total 400 Franken für das einfache Verfahren und von 150 Franken pro Stunde für das ordentliche Verfahren vor.

 

 

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