Seit Herbst 2000 wird ein portugiesisches Ehepaar immer wieder von der Sozialhilfe der Stadt Freiburg unterstützt. Als das Paar Ende 2016 erneut um Hilfe anfragte, zeigte sich, dass es zwischen 2008 und 2016 die Einkünfte der Frau aus ihrer Arbeit als Putzfrau verschwiegen hatte. Die Sozialkommission forderte daher eine Rückzahlung von 50 000 Franken. Zudem kürzte sie dem Paar die Sozialhilfe um 15 Prozent.
Ein Häuschen in der Heimat
Kurz darauf stellte sich heraus, dass das Paar in Portugal ein Häuschen besitzt. Die Sozialkommission verlangte, das Paar müsse das Haus verkaufen und mit der Verkaufssumme einen Teil der Sozialhilfe zurückbezahlen. Zudem stellte sie die Sozialhilfe ein.
Der letzte Ausweg
Das Paar wehrte sich gegen diesen Entscheid. Das Freiburger Kantonsgericht hält in einem vor kurzen veröffentlichten Entscheid jedoch fest, dass die Sozialkommission richtig entschieden habe. Die Sozialhilfe sei als letzter Ausweg gedacht. Indem das Paar seine Immobilie nicht verkaufe, wolle es Sozialhilfe beziehen, ohne das eigene Vermögen anzugreifen.
Das Paar habe das Haus, aber auch ein Bankkonto und die Einnahmen der Frau verschwiegen und sei daher nicht vertrauenswürdig. Die Sozialkommission habe die materielle Hilfe daher zu Recht eingestellt.
Freiburger Kantonsgericht, Entscheide 605 2017 164/605 2017 165