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Terrasse auf dem Fischmarkt ist erlaubt

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

An einem lauen Sommerabend auf dem Fischmarkt eine Pizza essen: Das könnte bald Realität sein. Denn ein Restaurant plant, auf dem Platz im Freiburger Burgquartier eine Terrasse mit 24 Plätzen zu betreiben. Das Baugesuch dafür hatte das Restaurant, vor dessen Räumlichkeiten es keine Möglichkeit für eine Terrasse gibt, bereits 2017 gestellt. Das Oberamt des Saanebezirks bewilligte dieses mit Auflagen. Unter anderem muss das Restaurant die Terrasse um 22 Uhr schliessen.

Bereits gegen das Baugesuch hatte es Einsprachen gegeben. Einige der Einsprecher zogen vor das Kantonsgericht, um den Entscheid des Oberamts anzufechten. Sie bemängelten unter anderem, dass mit der Terrasse öffentlicher Raum, der der ganzen Bevölkerung zur Verfügung stehen sollte, privatisiert werde. Zudem äus­serten sie Befürchtungen wegen zu viel Lärm und sorgten sich um die Sicherheit von Gästen und Personal. Denn die Terrasse auf dem Fischmarkt liegt rund 30 Meter vom Restaurant entfernt auf der anderen Seite der Pierre-Aeby-Gasse. Auch finden die Kläger, dass eine Terrasse das architektonische Ensemble am Platz störe.

Das Kantonsgericht schmetterte den Rekurs nun aber ab. Der Restaurant-Besitzer habe eine Lärmstudie machen lassen, die keinen Anlass zur Sorge gebe, heisst es in der Urteilsbegründung. Zudem müsse er die Terrasse um 22 Uhr sowieso schliessen. Auch der Verkehr dürfte kein Problem sein: Vor allem Autofahrer auf Parkplatzsuche führen in langsamem Tempo durch die Strasse. Da die Terrasse nur die Hälfte des Platzes einnehme, könne nicht die Rede davon sein, dass öffentlicher Raum privatisiert werde. Zudem gebe es keine baulichen Massnahmen, die das architektonische Ensemble stören könnten.

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