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Grossprojekt in Kerzers verzögert sich wieder

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Vor acht Jahren lag der Detailbebauungsplan (DBP) für die in Kerzers geplante Grossüberbauung Stock­acker zum ersten Mal auf. Etappenweise sollten hier 21 Einfamilien- und 17 Mehrfamilienhäuser entstehen. In den 230 Wohnungen sollten später 500 Personen leben. Nach Einsprachen kam es 2012 zu einer zweiten Auflage und 2013 zu einem dritten Versuch.

Die Projektänderungen konnten die Kritiker nicht vollständig besänftigen: Der Mehrverkehr werde die problematische Verkehrslage in Kerzers weiter verschlimmern, warnte die Aktionsgruppe Planung und Entwicklung Kerzers. Zusätzlich werde ein historischer Hohlweg bei der Wilergasse zerstört: Für die Einfahrt zur Tiefgarage müssten nämlich auf beiden Seiten des Weges Böschungen mit Hecken und Bäumen teilweise abgebaut werden.

Fehlende Abwägung

Ende August konnte die Aktionsgruppe vor dem Freiburger Kantonsgericht einen Teilsieg erringen. Sie hatte dort Beschwerde eingereicht gegen den DBP. Ihre früheren Einsprachen waren von der Gemeinde sowie von der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) abgewiesen worden.

Das schriftliche Urteil liegt jetzt den FN vor. Die Richter halten darin fest, dass der Naturbereich geschützt und somit «der Eingriff in die Schutz­objekte bei der Wilergasse verboten» sei. Eine eventuelle Ausnahmebewilligung bedürfe «einer umfassenden Interessenabwägung». Diese habe auch zu prüfen, ob mildere Eingriffe ausreichend wären. «Diese Interessenabwägung ist vorliegend nicht erfolgt», schreiben die Richter. Sie können im «derzeitigen Aktenstand keine nachvollziehbare Begründung» finden, dass der Eingriff am Hohlweg unvermeidbar sei.

Das Amt für Natur und Landwirtschaft habe dem Vorhaben am Hohlweg zugestimmt, «unter der Bedingung, dass umfangreiche Ersatzmassnahmen vorgesehen würden». Der Eingriff sei aufgrund dieser Massnahmen «verkraftbar», so die kantonale Behörde. Dies kritisieren die Richter: Allein mit Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen sei ein Eingriff in ein Biotop nicht zu rechtfertigen.

Das Kantonsgericht kommt zum Schluss, dass der beschlossene Eingriff am Hohlweg «umfassend zu überprüfen» sei. In diesem Rahmen erscheine es auch sinnvoll, die geplante Verbreiterung der Wilergasse «nochmals zu analysieren». Damit muss das Bauprojekt Stockacker ein weiteres Mal überarbeitet werden.

Reine Schätzungen vorgelegt

Keinen Erfolg hatte die Aktionsgruppe mit ihrer Prognose zum Wachstum des Ver­kehrs­auf­kom­mens. Die vorgelegten Zahlen seien «eine reine Schätzung», so die Richter. Diese sei «in keiner Weise wissenschaftlich gestützt». Die Überbauung bleibe unter dem Schwellenwert, ab dem Verkehrsmassnahmen vorgeschrieben seien.

Ebenfalls eine Niederlage beschieden war der Gruppe mit ihrer Forderung, vor der Genehmigung des DBP müsse ein Entwässerungskonzept erstellt werden. Die Richter gehen nicht davon aus, dass das Projekt die «bestehende Überbelastung der ARA in relevanter Weise verschärft». Zudem könne ein Siedlungsentwässerungskonzept nicht nur für einen einzigen DBP entwickelt werden.

Der Bauherr und die Mitglieder der Aktionsgruppe reagierten gestern auf Anfrage nicht. Ersterer war nicht erreichbar; Letztere hatten das Urteil noch nicht gelesen.

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