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Grossrat bemängelt Angaben zu Fleischherkunft

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Die Herkunft von Fleisch muss in der Schweiz deklariert sein, das gilt auch für Restaurationsbetriebe. In einem parlamentarischen Vorstoss bemängelt Grossrat Christian Ducotterd (CVP, Grolley) die Angaben, die in Gaststätten zu finden sind. Die Informationen seien häufig sehr ungenau. Der Grossrat bezieht sich dabei auf eine Umfrage des Westschweizer Konsumentenschutzverbands FRC. Eine Umfrage des Schweizer Tierschutzes wiederum habe aufgezeigt, dass der Detailhandel zwar immer häufiger auf hormonbehandeltes Rindfleisch verzichte, die Nachfrage in der Gastronomie aber nach wie vor gross sei. Daraus lasse sich schliessen, «dass der Konsum von Fleisch aus in der Schweiz verbotenen Praktiken in öffentlichen Gaststätten zweifellos häufig ist». Es sei äusserst wichtig zu gewährleisten, dass der Konsument transparent informiert werde.

Die Herkunft sei zwar in fast neun von zehn Fällen angegeben, aber an unterschiedlichen Orten: einzeln unter jedem Gericht auf der Speisekarte oder «auf einem ungünstig platzierten Aushang irgendwo im Restaurant». Die Herkunft von Poulet zum Beispiel werde regelmässig mit «Schweiz/Brasilien» angegeben. Damit hätten es sich die Betreiber leicht gemacht, «da sich so eine regelmässige Aktualisierung vermeiden lässt». Doch sei dies problematisch, da diese Angabe die tatsächliche Herkunft kaschiere.

Für Christian Ducotterd müsste Fleisch aus Staaten, in denen für die Produktion Antibiotika oder hormonelle Leistungsförderer verwendet werden, ausdrücklich als solches deklariert werden. Er fände die Angabe, «stammt aus in der Schweiz verbotener Produktion» gut.

In seinem Vorstoss will der Parlamentarier auch wissen, ob bei der Umsetzung des Klimaplans Informationen für Schulen zum ökologischen Fussabdruck durch den Konsum von Fleisch aus dem Ausland vorgesehen sind.

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass 2019 in den knapp 4000 Lebensmittelbetrieben des Kantons 2110 Inspektionen durchgeführt worden seien. 59 Prozent dieser Kontrollen seien in Restaurants erfolgt. Die Mehrfachangabe zur Herkunft sei für Speisen à la carte korrekt, erlaubt seien jedoch höchstens zwei Länder. Beim Tagesmenü dürfe nur eine Herkunft notiert sein. Es werde jedoch empfohlen, die Herkunft nicht auf der Karte anzugeben, sondern auf einem spezifischen Aushang.

Die Förderung nachhaltiger Ernährungssysteme und die Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung würden im Rahmen der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Staats Freiburg behandelt.

emu

 

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