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Grossrat erfragt Reaktion der Kantonsregierung auf Klimaaktivisten

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Grossrat Nicolas Kolly hat eine Anfrage an den Staatsrat eingereicht. In dieser erkundigt er sich nach der Reaktion und dem Vorgehen der Kantonsregierung in Bezug auf die vermehrt folgenreichen Protestaktionen von Klimagruppierungen.

Der 36-jährige Grossrat Nicolas Kolly (SVP, Essert) zeigt sich in der Anfrage vom 15. Dezember entsetzt über einige der jüngsten Aktionen von Klimademonstranten. Er spricht zum Beispiel die zunehmenden Verkehrsblockaden durch Menschen an, die sich auf die Strasse kleben. Der Jurist weist darauf hin, dass eine solche Blockade in Deutschland im Herbst die Rettungskräfte verzögerte und so womöglich eine schwer verletzte Frau nicht gerettet werden konnte.

Folgenschwere Protestaktion gebe es aber nicht nur im Ausland, sondern auch unmittelbar im Kantonsinneren, schreibt Kolly in der Anfrage. Erst vor wenigen Tagen habe in Freiburg eine Reifensabotage durch Klimaaktivisten zu einem Unfall auf der Autobahn geführt, welcher dramatisch hätte enden können.

Mangelnde Intoleranz

Der Saanebezirkler kritisiert eine seiner Meinung nach zu starke Duldung der Protestierenden. In Genf habe eine gewählte Vertreterin den Aktivisten sogar mündlich erlaubt, die Strassen zu beschädigen, beklagt er. Auch in Freiburg fehle es an einem konsequenten Vorgehen, da Gruppen, die illegale Aktionen durchführten, regelmässig sogar kostenlos in Institutionen wie der Blue Factory untergebracht würden. Der 36-Jährige bezieht sich hierbei auf eine Staatsratantwort auf eine Anfrage von ihm aus dem Jahre 2020.

Positionierung des Staatsrats erwünscht

Dementsprechend stellt der Fraktionsvorsitzende der SVP dem Staatsrat einige Fragen. Er wolle wissen, ob der Staatsrat diese Sabotageakte und illegalen Handlungen verurteile. Des Weiteren erfragt er, ob die Kantonsregierung von weiteren militanten Sabotageakten Kenntnis habe wie jenem der Reifensabotage und ob sie in besagtem Falle eine Strafuntersuchung eröffnen würde. Zudem sei er daran interessiert, zu erfahren, über welche Ressourcen der Staatsrat verfüge und in welcher Zeit er eingreifen könne, um mögliche rechtswidrige Handlungen zu verhindern oder zu unterbinden. Die Antwort des Staatsrats sollte bis Mitte Februar 2023 folgen.

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