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Grossrat hat Tiere nicht angemeldet

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Ein Kontrolleur des kantonalen Veterinäramts hat auf zwei Höfen im Sensebezirk mehr Rinder im Stall gefunden, als dort laut Tierdatenbank (siehe Kasten) hätten stehen sollen. Die Landwirte sind zu Bussen in der Höhe von 1000 und 1400 Franken verurteilt worden. Einige der nicht gemeldeten Tiere hatten keine Ohrmarken, andere nur eine statt der vorgeschriebenen zwei. «Damit sind die Tiere nicht identifizierbar», sagt die Freiburger Staatsanwältin Liliane Hauser den FN.

Tests nicht gemacht

Auch haben es die beiden unterlassen, alle Tiere fristgerecht auf Bovine Virusdiarrhoe (BVD)–auch Rinderdurchfall genannt–zu untersuchen, was ebenfalls vorgeschrieben ist.

«Die beiden hatten eine grosse Unordnung in ihren Papieren», sagt Staatsanwältin Hauser. Sie verstehe, dass Landwirte mit einem grossen administrativen Aufwand konfrontiert seien, doch sei dies halt nötig.

Weil die beiden Männer einige ihrer Tiere nicht angemeldet und diese nicht oder nicht fristgerecht auf Bovine Virusdiarrhoe geprüft hatten, erliess das kantonale Veterinäramt eine sogenannte Verstellsperrung ersten Grades: Den Landwirten war es verboten, ihre Tiere auf andere Höfe zu bringen, da die Kontrolle über die Herkunft der Tiere und ihre Gesundheit fehlte. Dieses Verbot haben beide missachtet: Sie verlegten letztes Jahr ihre Rinder für die Sömmerung auf andere Betriebe.

Fehlende Begleitdokumente

Damit nicht genug. Wird ein Rind, dessen Herkunft nicht klar ist, geschlachtet, wird ein bestimmtes Begleitdokument benötigt. Der eine Landwirt liess ein Tier ohne dieses Dokument schlachten, der andere gleich sieben.

Aus all diesen Gründen hat Staatsanwältin Liliane Hauser nun beide Landwirte mittels Strafbefehl wegen Übertretung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Tierseuchen zu Bussen verurteilt.

Strafbefehl ist rechtsgültig

Einer dieser Landwirte ist Alfons Piller, SVP-Grossrat und Gemeinderat von Plaffeien. Er musste eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Er bestreitet Teile des Strafbefehls, gegen den er aber nicht rechtzeitig Einsprache erhoben hat; der Strafbefehl ist daher rechtsgültig. Piller hat nächste Woche einen Termin beim Veterinäramt: «Ich möchte den Sachverhalt des Strafbefehls genauer abklären.» Mehr könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Datenbank: Die Herkunft ist nachvollziehbar

S eit dem Jahr 2000 garantiert die Tierverkehrsdatenbank die Rückverfolgbarkeit von Schweizer Rindern. Diese Transparenz soll laut Internetseite des Bundesamts für Landwirtschaft bei Konsumentinnen und Konsumenten Vertrauen in Schweizer Rindfleisch schaffen. In der Tierverkehrsdatenbank werden alle Geburten, Standortwechsel und Schlachtungen von Tieren der Rindergattung festgehalten; so können die Veterinärbehörden im Seuchenfall rasch Bekämpfungsmassnahmen festlegen. Die Datenbank vergibt Ohrmarken an alle in der Schweiz gehaltenen Klauentiere – also Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und in Gehege gehaltenes Wild. njb

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