Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Grossrat hat Waffengesetz nicht eingehalten

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im Juni 2017 hat die Freiburger Justiz im Haus von Grossrat Roger Schuwey (SVP, Im Fang) eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Das geschah im Zusammenhang mit einer Wölfin, die in der Region vergiftet aufgefunden worden war. Das Verfahren in dieser Sache hat die Staatsanwaltschaft vor einem Monat mangels Beweisen eingestellt. Sie hiess den Anspruch von Roger Schuwey auf Schadenersatz gut und hat ihm eine Genugtuung zugesprochen (die FN berichteten).

Illegale Waffeneinfuhr

Bereits damals teilte die Staatsanwaltschaft aber mit, dass der Greyerzer Grossrat wegen einer anderen Sache angeklagt wird. Bei der Hausdurchsuchung hatten die Behörden mehrere Waffen beschlagnahmt, darunter ein Gewehr der Marke Mauser sowie einen Revolver. Beide waren geladen. Für das 2011 aus Deutschland importierte Gewehr hat Schuwey nie eine Einfuhrgenehmigung beantragt – obwohl er von den Bundesbehörden dazu aufgefordert worden war.

Roger Schuwey sagte bei der Befragung durch die Polizei, dass er die Waffen in diesem Zustand mit zur Jagd genommen habe – eine Aussage, die er später zurückzog. Die Staatsanwaltschaft schenkte aber der ersten Aussage mehr Glauben. Sie verurteilte ihn deshalb wegen Verstoss gegen das Waffengesetz, genauer wegen des Verbots, Feuerwaffen zu transportieren, ohne dass diese dabei von der Munition getrennt sind. Zudem wurde er für schuldig befunden, eine Waffe ohne Bewilligung importiert zu haben.

Das Urteil lautet auf eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 170 Franken; die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss er eine Busse von 800 Franken bezahlen und für die Verfahrenskosten von 305 Franken aufkommen.

im

Meistgelesen

Mehr zum Thema