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Grossräte ergreifen Rekurs gegen das kantonale Raumplanungsgesetz

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Mit 57 gegen 28 Stimmen hat der Grosse Rat im März das revidierte Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Freiburg genehmigt. Drei der unterlegenen Grossratsmitglieder sowie die Gemeinde Villars-sur-Glâne gehen nun vor Bundesgericht: Nadia Savary (FDP, Vesin), Pierre Mauron (SP, Bulle) und Benoît Piller (SP, Avry) stören sich daran, dass der Grosse Rat den Gemeinden das Kaufrecht für Bauland verweigert hat, wenn dieses nach zehn Jahren nicht überbaut oder nicht gemäss seiner Nutzungsbestimmung verwendet wird.

Der Staatsrat sowie die Ratslinke und einige wenige Bürgerliche hatten dieses Ansinnen unterstützt. Die Mehrheit jedoch befand, ein solches Kaufrecht beschneide den Privatbesitz auf unhaltbare Weise (die FN berichteten).

Die Beschwerdeführer argumentieren nun, ohne dieses Kaufrecht verstosse das Raumplanungsgesetz gegen das Bundesgesetz. Um die Zersiedelung zu stoppen, gebe das Raumplanungsgesetz des Bundes die Möglichkeit vor, dass die Gemeinden den Grundbesitzern eine Frist für das Bebauen ihres Geländes setzten–und dass das kantonale Recht auch Massnahmen vorsehen könne.

«Das Freiburger Raumplanungsgesetz sieht keine einzige solche Massnahme vor», sagt Pierre Mauron. Ohne Kaufrecht hätten die Gemeinde kein Instrument, um eine Bebauung eines Geländes durchzusetzen. Nadia Savary geht als Präsidentin des Gemeindeverbandes davon aus, dass auch der Verband den Rekurs unterstützen wird.

Staatsrat Maurice Ropraz (FDP) hatte sich im Grossen Rat für das Kaufrecht ausgesprochen; er befürchtete, der Bund könne das Freiburger Gesetz zurückweisen, wenn dieses Recht fehle. «Wir werden sehen, ob der Rekurs hilft, etwas Licht in die Sache zu bringen», sagte er gestern. Es gebe aber auch noch andere Möglichkeiten als das Kaufrecht, um die raumplanerischen Ziele des Kantons durchzusetzen.

Das Freiburger Kantonsparlament hat das Raumplanungsgesetz revidiert, um es dem Raumplanungsgesetz des Bundes anzupassen. Dieses hat das Stimmvolk 2012 angenommen; es verlangt einen schonenden Umgang mit dem Boden. bearbeitet von njb/FN

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