Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Grossräte sorgen sich um Anbauflächen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

In ihrem Vorstoss nehmen die Grossräte Fritz Glauser (FDP) und Michel Losey (SVP) Bezug auf die geplante Einzonung von wertvollem Ackerland im Broyebezirk und wollen vom Staatsrat wissen, wie es um die Fruchtfolgeflächen (FFF) im Kanton Freiburg steht. Gemäss Vorschriften des Bundes hat jeder Kanton eine minimale Ackerfläche sicherzustellen, damit die Nahrungsmittelproduktion gewährleistet werden kann. Für den Kanton Freiburg beträgt diese Fläche 35 900 Hektaren. «Wir wünschen vom Staatsrat den Stand per 30. Juni 2012 zu erfahren, dazu eine präzise Karte, die Klassierungskriterien und eine Statistik pro Gemeinde», halten die beiden Grossräte in ihrem Postulat fest. Falls der Kanton einen Mangel an Fruchtfolgeflächen aufweise, wollen die Grossräte wissen, wie die Behörden zu reagieren gedenken. Sie möchten zudem wissen, welche Massnahmen der Kanton anwende, um die Grösse der Fruchtfolgeflächen zu kontrollieren. Bei der Ansiedlung von Geschäftszentren, Industrie- und Gewerbebetrieben geht jeweils Ackerland verloren. Die beiden Abgeordneten wollen deshalb wissen, wie die Kompensation dieser Flächen erfolgt. Auch mit der Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes, welche eine Verbreiterung der Räume der Fliessgewässser vorsieht, gehe fruchtbares Ackerland verloren. Die Grossräte fragen auch an, wie der Kanton diesen Verlust zu kompensieren gedenke. Im Jahre 2000 betrug die Fruchtfolgefläche im Kanton Freiburg 36 286 Hektaren, im Jahre 2009 waren es noch 35 702 Hektaren und laut Erhebungen 2012 des Amtes für Landwirtschaft beträgt diese Fläche noch 35 602 Hektaren.  ju

Meistgelesen

Mehr zum Thema