Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Grossratswahl im Sensebezirk läuft wie vorgesehen weiter

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Tatsächlich fehlten in rund zehn Fällen Wählerinnen und Wählern im Sensebezirk die Parteilisten für die Wahlen in den Grossen Rat. Konkret betraf es die SVP- und die GLP-Listen, die entsprechenden Fälle wurden in den Gemeinden Schmitten und Düdingen sowie in Wünnewil-Flamatt bekannt. Allerdings handle es sich um isolierte Einzelfälle. Das hat das Freiburger Kantonsgericht entschieden. Es gebe deshalb keine genügenden Gründe, die Korrektheit der Grossratswahlen im Sensebezirk als Ganzes infrage zu stellen. So schreibt das Gericht in seinem Entscheid aufgrund der Wahlrechtsbeschwerde von Frédéric Neuhaus (die FN berichteten). 

Der Präsident der SVP-Bezirkspartei hatte aufgrund von Meldungen aus der Bevölkerung und aufgrund von Medienmeldungen eine Beschwerde eingereicht. Er befürchtete die Verletzung des Wahlrechts, insbesondere, da das Ausmass des Problems nicht sicher zu erkennen sei. Es drohe ein irregulärer Wahlgang, schlimmstenfalls müsse der Wahlgang gestoppt und wiederholt werden.

Das Kantonsgericht stellt nun fest, dass auch nach einer breiten Information der Bevölkerung durch das Oberamt keine weiteren Hinweise auf fehlende Wahlzettel gemeldet wurden und die Zahl der erwiesenen Fälle niedrig sei. Zudem sei die Bevölkerung genügend über die Situation informiert worden. Wer wolle, habe die Möglichkeit gehabt, sich die nötigen Wahlzettel bei den Behörden zu beschaffen. Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Staat.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema