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Grossrieder erhält wieder Lohn

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Genau vor zwei Jahren, am 31. März 1998, hat der Staatsrat beschlossen, Paul Grossrieder, den Chef der Betäubungsmittelbrigade der Sicherheitspolizei, vom Dienst zu suspendieren. Gleichzeitig wurde auch die Auszahlung seines Gehaltes eingestellt. Diese Massnahmen wurden für eine Dauer von 24 Monaten ausgesprochen.

Da nun diese Frist am Freitag abläuft, hat der Staatsrat die Situation neu beurteilt, wie er mitteilt. Dabei hat er zur Kenntnis genommen, dass nach Abschluss der Strafuntersuchung vier ihm zur Last gelegte Straftaten an das zuständige Gericht überwiesen worden sind. Aus diesem Grunde hat der Staatsrat beschlossen, die Dienstenthebung von Paul Grossrieder bis zum 31. Juli 2000 zu verlängern. «Bis zu diesem Zeitpunkt sollte der Staatsrat über alle Elemente verfügen, die er benötigt, um in administrativer Hinsicht einen Entscheid treffen zu können», lässt er weiter verlauten.

Keinen Anspruch mehr
auf Arbeitslosengelder

Wenn der Staatsrat nun beschlossen hat, Paul Grossrieder ab dem 1. April wieder zu entlöhnen, so deshalb, weil er festgestellt hat, dass der Drogenfahnder ab diesem Datum keinen Anspruch mehr auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung hat. Der Staatsrat ist sich bewusst, «dass für Herrn Grossrieder die Suche nach einer Erwerbstätigkeit angesichts seiner jetzigen Situation problematisch ist und er somit ab dem 1. April dieses Jahres nicht mehr über genügende Mittel verfügen wird, um seinen Unterhalt und denjenigen seiner Familie zu gewährleisten», schreibt die Freiburger Regierung. André Clerc, Anwalt von Paul Grossrieder, vermutet aber, dass auch ein anderer Grund den Entscheid des Staatsrates beeinflusst hat. Nämlich der Umstand, dass die seinem Klienten zur Last gelegten Straftaten bei weitem nicht die Tragweite haben, wie dies ursprünglich befürchtet wurde.

Paul Grossrieder:
«Ich bin hoch erfreut»

Paul Grossrieder selber reagierte «hoch erfreut» auf diesen Entscheid des Staatsrates, wie er gegenüber den FN erklärt. Dabei bezieht sich diese Freude natürlich auf das Gehalt, das er ab Samstag wieder erhält. Er hat ein gewisses Verständnis dafür, dass er weiterhin vom Dienst suspendiert bleibt, so lange das Strafverfahren gegen ihn noch nicht abgeschlossen ist. «Ich hoffe, dass nun der Prozess im Mai oder Juni stattfinden wird, und ich blicke diesem weiterhin sehr zuversichtlich entgegen», führt er weiter aus. Der Staatsrat hat zudem beschlossen, das suspendierte Administrativ-verfahren wieder aufzunehmen, um spätestens am 31. Dezember 2000 in der Lage zu sein, dieses Verfahren durch einen Entscheid abzuschliessen. Deshalb stehen die Aussichten gut, dass der Strafprozess tatsächlich vor dem Sommer stattfindet.

Im Spielsalon gearbeitet

Weniger Verständnis hat Paul Gross-rieder dafür, dass ihm das Gehalt während zwei Jahren gestrichen wur-de. Er hatte zwischendurch Arbeit in einem Spielsalon gefunden. «Jetzt bin ich wieder ohne Arbeit», sagt er. Die Frage, ob er bei einem positiven Entscheid des Staatsrates wieder bei der Polizei arbeiten würde, will er heute nicht beantworten.

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