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Grossvater wegen sexueller Handlungen mit Enkelin verurteilt

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Das Bundesgericht ist bei der Beurteilung des Falls von Missrauch dem Freiburger Kantonsgericht gefolgt.
Corinne Aeberhard/a

Ein Grossvater aus dem Kanton Freiburg muss wegen sexueller Handlungen mit seiner Enkelin viereinhalb Jahre hinter Gitter. Das Bundesgericht hat den Rekurs des Mannes abgewiesen und das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Der Mann in den Siebzigern war im Dezember 2019 in erster Instanz wegen sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung, Pornografie und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. In der Berufung schloss das Freiburger Kantonsgericht Pornografie aus und reduzierte die Strafe deutlich.

Der Grossvater kümmerte sich seit 2007 um seine beiden Enkeltöchter, nachdem sich die Eltern getrennt hatten und die Mutter einen Unfall hatte. Er gewann allmählich Einfluss und Kontrolle über die ältere, damals siebenjährige Enkelin, verdrängte ihre Eltern und wurde zu ihrer einzigen erwachsenen Bezugsperson. Von unangemessenen Gesten ging er mit der Zeit zu sexuellen Handlungen über. Die sexuellen Übergriffe fanden statt, nachdem die Enkelin 16 Jahre alt geworden war.

Keine weitere Befragung

In einem am Montag veröffentlichten Urteil wies das Bundesgericht alle Argumente des Grossvaters zurück und bestätigte das Urteil des Freiburger Kantonsgerichts. Die Richter aus Lausanne unterstützten den Entscheid der Verfahrensleitung, von einer Befragung des Opfers abzusehen, das bereits mehrfach vernommen worden war und dem Grossvater keine weiteren Probleme bereiten wollte.

Das Kantonsgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass die Handlungen des Grossvaters mit einem Kind eine sexuelle Konnotation hatten, urteilte das Bundesgericht. Dies gelte umso mehr, als dass er sich zu dieser Zeit pornografische Videos von sehr jungen Mädchen angesehen habe.

Macht ausgenutzt

Das Bundesgericht bestätigte auch den Tatbestand der sexuellen Nötigung. Dies könne sowohl durch Drohungen oder physische Gewalt als auch durch psychischen Druck geschehen. Der Täter, der eine «Figur der absoluten elterlichen Autorität» gewesen sei, habe nach und nach die Macht ausgenutzt, die er über seine Enkelin hatte, um sie zu manipulieren und seine Ziele zu erreichen.

Unter diesen Voraussetzungen konnten die Freiburger Richter nach Ansicht des Bundesgerichts zu Recht davon ausgehen, dass das Opfer auch nach seinem 16. Geburtstag nicht in die sexuellen Handlungen einwilligte.

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