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Groupe E muss nicht jede Arbeit ausschreiben

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Das Energieunternehmen Groupe E erstellt im Waadtland–in der Gemeinde La Tour-de-Peilz–ein Fernwärmenetz, das mit Wasser aus dem Genfersee gespiesen wird. Dabei hat die Freiburger Firma drei Unternehmen um Offerten für das Verlegen von Rohren angefragt–und die Arbeiten für über zwei Millionen Franken auf diesem Weg vergeben. Dagegen hat ein viertes Unternehmen beim Freiburger Kantonsgericht rekurriert. Groupe E gehöre zu 78 Prozent dem Kanton Freiburg und unterstehe damit den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens: Das Unternehmen müsse seine Aufträge öffentlich ausschreiben und könne sie nicht freihändig vergeben, monierte die Firma.

Kein Monopol

Groupe E argumentierte gegenüber dem Freiburger Kantonsgericht, das Unternehmen unterstehe dann dem öffentlichen Beschaffungswesen, wenn es um Arbeiten im Bereich Strom gehe: Hier trete Groupe E als Unternehmen der öffentlichen Hand und als Monopolistin auf. Im Bereich der Fernwärme hingegen habe Groupe E kein Monopol inne und trete ohne öffentliches Mandat als private Firma auf.

Das Kantonsgericht schreibt in seinem gestern veröffentlichten Entscheid, Groupe E sei eine Aktiengesellschaft; dass sich das Unternehmen zu 78 Prozent in öffentlicher Hand befinde, ändere daran nichts. Der Markt rund um die Fernwärme sei kein geschlossener Markt; es bestehe kein Monopol der öffentlichen Hand, wie das beispielsweise beim Strom der Fall sei. Darum weist das Gericht den Rekurs ab. Der Beschwerdeführer muss die 5000 Franken Gerichtskosten übernehmen sowie Groupe E 11 500 Franken an die Anwaltskosten zahlen. njb

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