Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Grundloser Gewaltausbruch» – den Schlägern von Murten droht jetzt eine Haftstrafe

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Weil sie in Murten und in Freiburg zwei Männer angegriffen und verletzt haben sollen, mussten sich zwei junge Erwachsene am Dienstag vor Gericht verantworten. Eines der Opfer wurde durch den Angriff traumatisiert. Den Beschuldigten droht eine Haftstrafe.

Es war am Morgen des 17. Oktober 2020, ein Samstag, als sich das Leben eines jungen Mannes am Bahnhof Murten im wahrsten Sinne des Wortes schlagartig veränderte. Kurz vor 6.30 Uhr wartete er auf einen Zug, um zur Arbeit zu fahren. Auf dem Perron 4 sprach ihn ein damals 18-Jähriger an und fragte aggressiv nach einer Zigarette, so die Anklageschrift. Der Mann übergab eine Zigarette, weigerte sich jedoch, als er für eine zweite gefragt wurde. Das passte dem 18-Jährigen gar nicht: Er schubste den jungen Mann und trat mit dem Fuss gegen dessen Bein, worauf er stürzte. Daraufhin mischte sich der 21-jährige Begleiter des mutmasslichen Täters ein und schlug dem Mann mit der Faust ins Gesicht. Während das Opfer immer noch auf dem Boden lag, schlugen und traten die beiden Beschuldigten es mehrfach.

Der medizinische Befund im Spital berichtet von einer Verstauchung eines Schlüsselbeins und zahlreichen Prellungen. Das Opfer benötigte nach der Tat Reha-Massnahmen und eine Therapie. Die Anklageschrift spricht von bedeutsamen Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung: unter anderem Panikattacken, Albträume und Schlafprobleme.

«Es war ein grundloser Gewaltausbruch, ein empörender und ekliger Angriff», sagte Staatsanwalt Marc Bugnon am Dienstag, als sich die beiden Beschuldigten vor dem Polizeigericht des Seebezirks in Granges-Paccot verantworten mussten.

Sie gingen zu zweit aus einem lächerlichen Grund auf eine Person los.

Marc Bugnon
Freiburger Staatsanwalt

Weiter kritisierte er, dass die Beschuldigten bei ihrer ersten Einvernahme durch die Polizei gelogen hatten und sich als Opfer darstellten, obwohl eine Zeugin die Tat beobachtet hatte.

Verantwortung heruntergespielt

Die polizeilichen Ermittlungen wegen des Vorfalls in Murten hielten die zwei Portugiesen nicht davon ab, zweieinhalb Wochen später erneut Teil einer Auseinandersetzung zu sein, dieses Mal in einer Bar in Freiburg. Dort hatten sie es auf einen jungen Erwachsenen abgesehen. Dieser hatte zuvor gegenüber einem Freund angekündigt, die beiden an einem Halloween-Fest angreifen zu wollen. In der Bar packten die zwei Beschuldigten, unterstützt von einem dritten Kollegen, den Mann am Kinn, ohrfeigten ihn zweimal und verpassten ihm einen Faustschlag. Das Opfer erlitt eine Schwellung sowie Verletzung der Lippen, eine zehn Zentimeter lange Schramme auf einer Wange und kleine Blutergüsse am Hals.

Vor Gericht spielten die Angeklagten ihre Verantwortung herunter. Der Ältere bestätigte, dass er das Opfer am Bahnhof getreten hatte, «aber nur, um den Mann und meinen Kollegen zu trennen». Auch hätten sie nicht das Opfer niedergerungen, wie es die Zeugin beschrieben hatte, sondern sein Kollege sei mit dem Opfer auf den Boden gestürzt. Dabei habe sich der Mann wohl verletzt. In der Freiburger Bar habe der Ältere das Opfer am Hals gefasst, aber nicht geschlagen. «Der Mann hatte blaue Flecken am Hals», warf Polizeirichterin Sandrine Schaller Walker ein. «Das kann ich nicht erklären. Es waren zu viele Leute um uns herum», war die Antwort. Und sein jüngerer Kollege habe mit der Faust nur leicht gegen das Gesicht gedrückt. Der widersprach: Es sei keine Faust, sondern seine offene Hand gewesen.

Auf Ausschaffung verzichtet

Der Staatsanwalt forderte für die Angeklagten je 15 Monate Haft, davon neun bedingt mit einer Probezeit von fünf Jahren. Ihre Strafe könnten sie in der Halbgefangenschaft absitzen, also tagsüber arbeiten oder eine Ausbildung machen. Für den jüngeren Beschuldigten, der in Murten das Opfer angesprochen hatte, verlangte er eine Busse von 1800 Franken, für den älteren 600 Franken. Nachdem er ihnen ins Gewissen geredet hatte, gab er bekannt, dass er auf die obligatorische Ausschaffung verzichtet, warnte sie aber, vorsichtig zu sein. Denn beide sind bereits vorbestraft.

Die Verteidigerinnen der Beschuldigten plädierten auf eine reduzierte Schuldfähigkeit, weil beide während der Murtner Tat alkoholisiert waren. Die Haftstrafen müssten vollständig bedingt sein, um den beruflichen Werdegang nicht zu behindern. Der Ältere arbeitet im Renovationsunternehmen seines Vaters, der Jüngere macht eine Lehre als Koch. Die Anwältinnen wiesen darauf hin, dass die Beschuldigten nun älter sind und sich in der Zwischenzeit gebessert haben.

Die Polizeirichterin wird ihr Urteil nächste Woche bekannt geben.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema