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Gülleunfall: Bauer handelte fahrlässig

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Im Fall eines Sensler Landwirts, der die Verschmutzung des Galterenbachs verursacht hatte, ist das Polizeigericht in Tafers zum Schluss gekommen, dass sich dieser «in gröbstem Masse fahrlässig» verhalten habe.

Anfang Dezember wurde am Polizeigericht Tafers der Fall eines Sensler Landwirts verhandelt, der im Herbst 2020 für eine Verschmutzung des Gluntacherbachs und des Galterenbachs mitverantwortlich war (die FN berichteten).

Nun liegt das Urteil vor: Das Gericht hält am ursprünglichen Schuldspruch fest und kommt zum Schluss, dass der Bauer «in gröbstem Masse fahrlässig» gehandelt habe. Und es sei «glücklichen Umständen zu verdanken, dass bis anhin nichts passiert ist und die Verschmutzung kein Fischsterben zur Folge hatte».

Illegale Bauten

Zur Erinnerung: Zur Verunreinigung war es gekommen, weil ein Teil der Gülle durch einen Schaden an einem illegal verlegten Verbindungsrohr ausgetreten war. Die Gülle gelangte aber vermutlich überhaupt erst in dieses Rohr, weil die Füllhöhe des insgesamt vier Meter tiefen Güllelochs die Drei-Meter-Marke überschritten hatte. Während der Verhandlung hatte der Bauer betont, dass der Eigentümer – und nicht er als Pächter – das betroffene Verbindungsrohr illegal verbaut hatte. Der Landwirt beteuerte immer wieder, dass er nicht wusste, dass das Gülleloch nicht höher als drei Meter gefüllt werden darf.

Kontrolle wäre nötig gewesen

Aus der Urteilsbegründung von Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron geht hervor, dass das Gericht dem Bauern nicht glaubt. «Der Beschuldigte ist ein erfahrener Landwirt. Er war beim Bau des neuen Güllelochs (…) involviert», so die Urteilsbegründung. Der Beschuldigte habe das Gülleloch in Betrieb genommen, und er habe gewusst, dass bestimmte Rohre illegal verbaut worden seien. «Trotz seines Wissens nahm er die Gülleanlage in Betrieb, ohne sich zu vergewissern, ob sie die potenziell umweltgefährdende Gülle sicher speichern kann.» Das Gericht ist überzeugt, dass es die Aufgabe des Landwirts gewesen wäre, zu prüfen, ob die Anlage überhaupt tauglich war. Bei einer solchen Überprüfung «hätte er feststellen können, dass er die Gülle nur bis zu diesem Schacht hätte füllen dürfen», so das Gericht.

In diesem Sinne habe der Bauer grob fahrlässig gehandelt. Damit ist für das Gericht klar, dass er sich dem Vergehen gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer schuldig gemacht hat. Der Landwirt wird zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 80 Franken und einer Busse von 200 Franken verurteilt. Weiter wird er die Verfahrenskosten in der Höhe von 950 Franken bezahlen müssen.

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