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«Günstigere Ausgangslage»

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Obwohl die Straftat im August des vergangenen Jahres begangen worden ist, hat das Jugendgericht die neue Gesetzeslage von Januar 2007 auf den Fall angewendet. «Im Allgemeinen fielen die neuen Vorlagen etwas günstiger für die Angeklagten aus», meint dazu Michel Lachat. Vor allem die maximale Bewährungsfrist hätte laut dem alten Gesetz noch bei drei Jahren gelegen.Ausserdem konnte der Richter am Donnerstag neu ein gemischtes Urteil erteilen: Der Angeklagte A muss zwar für sechs Monate hinter Gitter, die restlichen vier Monate wurden aber auf Bewährung ausgesprochen. Eine weitere Neuheit: Bei guter Führung kann der Verurteilte Straferlass beantragen, gut die Hälfte der eigentlichen Strafe – früher mussten mindestens zwei Drittel der Zeit abgesessen werden.Nicht geändert haben sich die Massnahmen zum Schutz der Minderjährigen: Die Verhandlungen finden noch immer hinter geschlossenen Türen statt. Allerdings kann auf Antrag des Jugendlichen oder wenn ein berechtigtes öffentliches Interesse vorhanden ist, das Urteil publik gemacht werden. Von diesem Recht hat der Richter am Freitag Gebrauch gemacht. cf

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