Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Gurmels liegt seit Freitag ein zweites Mal öffentlich auf. Änderungen gegenüber der ersten Auflage gibt es bei der Unterschutzstellung von Gebäuden und Gehölzen.
«Der Kanton hatte in seiner Vorprüfung verschiedene Gebäude neu unter Denkmalschutz gestellt», sagt Gemeinderat Markus Wüstefeld auf Anfrage. Dagegen gingen in der ersten Auflage Einsprachen ein. «Diese hat der Gemeinderat geprüft und kam zum Schluss, dass in zwei Fällen eine Unterschutzstellung nicht notwendig ist.» Zum Beispiel hätte das Altersheim Hospiz St. Peter komplett mit allen neuen Anbauten geschützt werden müssen. «Diese Einschränkung ist aus der Sicht des Gemeinderates zu gross. Zudem ist das Gelände durch den Ortsbildschutzperimeter bereits ausreichend geschützt», sagt Wüstefeld.
Bei den neuen geschützten Gehölzen sei festgestellt worden, dass sie gar nicht mehr existieren oder zu alt sind, um erhalten zu werden.
Des Weiteren sei eine Umzonung in Kleingurmels von der Mischzone in die Dorfzone für Bauherren von Bedeutung, so Wüstefeld. Während Neubauten in der Mischzone zwingend einen Anteil Gewerbefläche haben müssen, gebe es eine solche Vorschrift in der Dorfzone nicht.
Die Unterlagen liegen noch bis Mitte Dezember öffentlich auf.