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Gute Absicht ändert nichts an Schuld

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Gute Absicht ändert nichts an Schuld

André Genoud ist enttäuscht über den Ausgang seines Prozesses

André Genoud ist nach wie vor davon überzeugt, als GFM-Direktor von 1978 bis 1997 immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Das Wirtschaftsstrafgericht hat ihn dennoch wegen Urkundenfälschung zu fünf Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.

Von CAROLE SCHNEUWLY

Schon seit 1940 gab es die drei Geheimkonten, um die sich das Verfahren in der Hauptsache drehte. Dies ändere aber nichts daran, dass deren Weiterführung durch André Genoud illegal gewesen sei, hielt das Gericht in seiner Urteilsbegründung fest. Genoud und sein Vize hätten gegen die Vorschriften einer vollständigen Rechnungsablegung verstossen und die Vollständigkeitserklärungen für die Revisionsstelle zu Unrecht unterschrieben. Andererseits gestand das Gericht den Angeklagten zu, dass sie sich nicht persönlich bereichert hätten.

Aufgrund dieser Überlegungen wurde Genoud zu fünf, sein Vize zu einem Monat Gefängnis bedingt verurteilt. Ausserdem müssen sie sich mit 5000 respektive 1500 Franken an den Verfahrenskosten beteiligen. Genoud zeigte sich am Ende des Prozesses gelassen, aber auch erstaunt. Er habe mit einem Freispruch gerechnet, sagte er gegenüber den Medien. Er habe niemals kriminelle Absichten verfolgt und sich nicht persönlich bereichert oder dem Unternehmen geschadet. Alles, was er und sein Team getan hätten, sei im Interesse des Unternehmens und des Staates geschehen.

Nach eigenem Gutdünken gehandelt

Die Staatsanwaltschaft hatte für den ehemaligen GFM-Direktor wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsführung und Urkundenfälschung ein Strafmass von 15 Monaten gefordert. Als «Herr und Meister in seinem Unternehmen» habe er nicht viel auf Weisungen von aussen gegeben und zumeist nach eigenem Gutdünken gehandelt, hiess es am Montag im Plädoyer von Staatsanwältin Anne Colliard. Dieses wurde von ihrem Substitut Fabian Gasser verlesen, da die Staatsanwältin nach einem schweren Unfall im Mai dieses Jahres noch nicht wieder voll einsatzfähig ist.

Zwar gestand die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen GFM-Direktor durchaus gute Absichten zu, doch ändere dies nichts an seiner Schuld. Für den mitangeklagten Vizedirektor und Finanzverantwortlichen wurden drei Monate bedingt gefordert.

«Kleinliche Juristen»

Die Anwälte der beiden Angeklagten hatten hingegen den Freispruch ihrer Mandanten verlangt. Das ganze Verfahren sei ein Kampf kleinlicher und formalistischer Juristen gegen zwei auf Effizienz bedachte Unternehmer. Diese hätten niemandem geschadet und keine andere Absicht verfolgt, als in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld möglichst gut zu bestehen.

André Genoud selber hatte bereits am Montag seine Ehrenhaftigkeit und seine Unschuld betont und seiner Wut und seiner Verbitterung Ausdruck gegeben. Er verurteilte die gegen ihn geführte Untersuchung, die fünf Jahre gedauert und mehrere Hunderttausend Franken gekostet habe. Dieser Betrag sei in jedem Fall viel höher als jener, von dem man ihm vorwerfe, ihn veruntreut zu haben.

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