Unser Bundesrat bewilligt die «Einfuhr» von Geld aus dem Ausland für die Unterstützung von Moscheen und islamischen Zentren in der Schweiz. Wenn man bedenkt, was heute für ein Papierkram nötig ist für die Eröffnung eines neuen Bankkontos, oder wie umfangreich die Überweisung eines grösseren Geldbetrages kontrolliert wird, muss man sicher hinterfragen, ob das Geldwäschereigesetz bei diesen Überweisungen aus dem Ausland keine Anwendung findet. Die Risiken der Tätigkeit durch extremistische islamistische Prediger und Gemeinschaften sind ja laut Bundesrat bekannt.
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