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Gute Noten für neuen Finanzausgleich

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Im Jahr 2011 ist das neue System des interkommunalen Finanzausgleichs in Kraft getreten. Wie der Staatsrat mitteilt, ist der erste Bericht zur Evaluation des neuen Systems abgeschlossen. Dieser zeige, dass sich das System grundsätzlich bewährt habe; es würden nur geringfügige Änderungen vorgeschlagen. Die Arbeiten zur Evaluation des Systems führten der emeritierte Professor und beauftragte Experte Bernard Dafflon sowie eine dafür eingesetzte Arbeitsgruppe durch. Das Gesetz sieht vor, dass alle vier Jahre eine Evaluation stattfindet; überprüft werden dabei «die Ziele jedes Ausgleichsinstruments sowie die Relevanz der verwendeten Kriterien und ihre Gewichtung».

Ressourcen und Bedarf

Zur Erinnerung: Der neue Finanzausgleich besteht zum einen aus einem Ressourcenausgleich: Geld wird von den finanzstarken zu den finanzschwachen Gemeinden umverteilt, massgebend ist das Steuerpotenzial der Gemeinden. Neu eingeführt wurde 2011 zudem der Bedarfsausgleich. Dieser wird nur vom Kanton finanziert und macht die Hälfte des Ressourcenausgleichs aus. Alle Gemeinden profitieren von diesem Ausgleich, jedoch in unterschiedlichem Ausmass. Ausschlaggebend sind Kriterien wie die Anzahl Schüler, die Anzahl älterer Menschen, die Bevölkerungsdichte und das Bevölkerungswachstum.

Keine neuen Indikatoren

Beim Ressourcenausgleich habe die Analyse ergeben, dass die Variablen des Ressourceninstruments die Erwartungen und die im Gesetz festgelegten Ziele erfülle. «Es gibt keinen objektiven neuen Grund, der eine Änderung rechtfertigen würde», heisst es in der Mitteilung.

Auch beim Bedarfsausgleich habe sich gezeigt, dass die berücksichtigten Kriterien für die Berechnung des Bedarfsindex insgesamt den Erwartungen der Gesetzgebung entsprechen. «Sowohl aus Sicht des zur Verfügung stehenden Betrags, seiner Finanzierung als auch der Verteilungsformel wird die Wirksamkeit des Systems nicht infrage gestellt.» Aus wirtschaftlicher Sicht müsse jedoch die strikte Methode der Gewichtung der Teilindizes wieder eingeführt werden. Wie Gilles Ballaman, Wirtschaftsberater beim kantonalen Amt für Gemeinden, auf Anfrage erklärt, sind heute die technischen Ausgaben, etwa für Strassen und den öffentlichen Verkehr, zu wichtig im Verhältnis zu sozialen Bedürfnissen. So seien die Gemeinden mit vielen älteren Menschen und Kindern benachteiligt.

Weiter analysierten der Experte und die Arbeitsgruppe drei neue Indikatoren, die allenfalls in das Bedarfsinstrument integriert werden könnten, namentlich die Schülertransporte, die Sozialausgaben und den Unterhalt der Gemeindestrassen. Jedoch kommt der Bericht zum Schluss, dass keiner der drei Indikatoren als neues, spezifisches Kriterium behandelt werden müsse.

Wie der Staatsrat schreibt, hat er die Vorschläge der Arbeitsgruppe übernommen und die Direktorin der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft, Marie Garnier, damit beauftragt, einen Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über den interkommunalen Finanzausgleich auszuarbeiten. rb

Der Bericht ist auf der Website des Amts für Gemeinden veröffentlicht: www.fr.ch/gema, Rubrik Finanzausgleich, Berichte des Experten, 2015

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