Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Guter Draht zur Bevölkerung ist wichtig

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Guter Draht zur Bevölkerung ist wichtig

Nach 21-jähriger Amtstätigkeit ist Friedensrichter Elmar Boschung in den Ruhestand getreten

Während über 30 Jahren gehörte der 70-jährige Elmar Boschung aus Überstorf dem Friedensgericht des 3. Sensekreises in Schmitten an. Seit 1983 war er Friedensrichter. Auf den 31. Dezember 2004 reichte er aus Altersgründen seine Demission ein.

Mit ELMAR BOSCHUNG
sprach ANTON JUNGO

Was hat Sie 1983 bewogen, das Amt des Friedensrichters zu übernehmen?

Meine Wahl zum Friedensrichter auf den 1. Januar 1983 war ein wenig aussergewöhnlich. Normalerweise steigt man vom Ersatzmann zum Beisitzer und dann zum Friedensrichter auf. Ende 1982 war die Konstellation am Friedensgericht so, dass die beiden Beisitzer auf eine Übernahme des Amtes verzichteten, und ich wurde angefragt, ob ich bereit sei, das Amt zu übernehmen. 1974 war ich als Vertreter der Gemeinde Überstorf ins Friedensgericht gewählt worden und bis zu meiner Wahl zum Friedensrichter zweiter Ersatzmann.

Welche menschlichen und beruflichen Voraussetzungen muss ein Friedensrichter mitbringen?

Wichtig ist vor allem ein gesunder Menschenverstand. Der Friedensrichter muss umsichtig sein und mit den Mitmenschen einen verständnisvollen Umgang pflegen. Er muss aber auch beweglich und entschlussfähig sein. Bei Versöhnungsverhandlungen muss er spüren, was auf beiden Seiten zu einem Konsens führen könnte und die Verhandlungen entsprechend leiten.

Nach Freiburg und Belfaux ist der 3. Sensekreis mit rund 20 000 Einwohnern der drittgrösste Friedensgerichtskreis im Kanton. Der Friedensrichter muss also disponibel sein und einen Beruf haben, bei welchem er leicht abkömmlich ist. Der zeitliche Aufwand entspricht einer 40- bis 50-Prozent-Anstellung.

Mit welchen Anliegen gelangen die Leute vor allem ans Friedensgericht?

Das Amt des Friedensrichters hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Früher konnte das Friedensgericht Versöhnungen bis zu einem Betrag von 2000 Franken behandeln. Heute kann man ab einem Betrag von 8000 Franken für eine Versöhnung ans Friedensgericht gelangen. Alles, was darunter liegt, geht direkt ans ordentliche Gericht.

Der Friedensrichter ist heute vor allem noch Präsident der Vormundschaftsbehörde. Die Amtsvormünder werden von den Gemeinden angestellt. Der Friedensrichter hat die Aufsicht über die Vormünder und hat unter anderem die Mündelrechnungen und die jährlichen Berichte der Vormünder zu genehmigen.

Können Sie die Arbeit eines Friedensrichters ein wenig konkretisieren?

Sehr oft geht es um die Regelung des Besuchsrechts für die Kinder nach einer Scheidung. Die Gerichte regeln das Besuchsrecht meistens nach Standard. Wie das Besuchsrecht bei Schwierigkeiten dann konkret ausgeübt werden kann, muss das Friedensgericht mit den Betroffenen regeln.

Es muss auch bei Beistands- und Beiratschaften eingreifen, wenn jemand aus welchen Gründen auch immer (finanzielle, gesundheitliche etc.) in eine schwierige Situation geraten ist.

Eine schwierige Angelegenheit ist der fürsorgliche Freiheitsentzug. Zwar kann der Arzt jemanden in eine geeignete Anstalt einweisen, doch innerhalb von 15 Tagen muss entschieden werden, wie es weitergeht. Bei einer eventuell notwendigen Verlängerung entscheidet das Friedensgericht.

Der Friedensrichter ist zuständig für die Verfügung von Betretungs-, Parkier- und Fahrverboten auf privatem Boden.

Bei Todesfällen muss er das Inventar aufnehmen und gegebenenfalls zusammen mit einem Notar das Testament und Erbverträge eröffnen. Zusammen mit einem Notar muss der Friedensrichter auch die Erbbescheinigungen unterzeichnen.

Die Versöhnung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten (Einfriedungen und Bepflanzungen), die Bestellung eines Erbenvertretes oder einer Erbschaftsverwaltung oder die Genehmigung der Alimentenverträge für aussereheliche Kinder sind weitere Arbeitsbereiche des Friedensrichters. Er arbeitet aber auch mit dem kantonalen Jugendamt zusammen und trifft zu Handen des Bezirksgerichts Abklärungen betreffend Vormundschaften und Verlängerung der elterlichen Gewalt usw.

Hat es Fälle gegeben, die Sie besonders betroffen gemacht haben?

Es gab schon Angelegenheiten, die mir schlaflose Nächte bereiteten und bei welchen man sich Sorgen machte, ob man den richtigen Entscheid fällt. Andererseits musste ich mich auch daran gewöhnen, die Probleme von aussen zu betrachten.

Besonders hart ist es, wenn Kinder betroffen sind; wenn man z. B. ein Kind aus der Familie nehmen und den Eltern die Obhut entziehen muss. Schwierig ist es auch, mit anzusehen, wie geschiedene Partner einander plagen und die Kinder darunter leiden.

Wie sind Sie mit schwierigen Situationen fertig geworden?

Früher waren Friedensgerichte fast reine Männerangelegenheiten. Ich bin froh, dass in unserem Friedensgericht auch Frauen Einsitz genommen haben. Frauen können mit betroffenen Frauen und Müttern besser mitfühlen. Seit Frauen die Entscheide mittragen, fühle ich mich in verschiedenen Situationen ruhiger.

Friedensrichter sind nicht Juristen und doch müssen ihre Urteile den Gesetzen genügen. Gegen jeden Beschluss des Friedensgerichts kann der Klient beim Bezirksgericht rekurrieren.

Ist das Amt des Friedensrichters noch zeitgemäss und was sagen Sie zur Idee, professionelle Friedensrichter einzusetzen?

Eine gewisse Professionalisierung ist notwendig, denn heute kommen Klienten oft gleich in Begleitung eines Anwalts. Der Friedensrichter entscheidet nach dem gesunden Menschenverstand und da ist es hie und da schon möglich, dass formelle Fehler passieren.

Ich bin aber überzeugt, dass der Friedensrichter auch in Zukunft eine Persönlichkeit sein muss, die Kontakt zur Bevölkerung hat. Es ist wichtig, dass er die Familienverhältnisse und die Umgebung der Betroffenen kennt, um den richtigen Entscheid zu fällen.

Gegenwärtig laufen auf kantonaler Ebene Diskussionen über die zukünftige Ausgestaltung der Friedensgerichte. Es bestehen noch viele Unklarheiten. Es dürfte schwierig sein, darüber zu entscheiden, wie die verlangte Professionalität verbunden mit der Volksnähe zu realisieren ist.

Aber auch auf Bundesebene finden Diskussionen statt. Diese betreffen das Vormundschaftsgesetz. Neuerungen im Vormundschaftswesen werden sich auch auf die Friedensgerichte auswirken.

Wer kontrolliert die Arbeit der Friedensgerichte?

Unsere Aufsichtsbehörde ist das Bezirksgericht. Der Gerichtspräsident macht jedes Jahr eine Visitation. Auch das Finanzinspektorat des Staates überprüft jedes Jahr unsere Arbeit, vor allem die interne Buchhaltung und die Mündelgelder. Alle zwei Jahre werden die Friedensgerichte auch von Vertretern des Kantonsgerichts visitiert.
Erwin Schneiter ist neuer Friedensrichter

Das Wahlkollegium (Staatsrat und Kantonsgericht) hat auf den 1. Januar 2005 den 63-jährigen Erwin Schneiter aus Schmitten zum neuen Friedensrichter des 3. Kreises des Sensebezirks gewählt. Der neue Friedensrichter gehört dem Friedensgericht seit 1983 an. 1995 war er zum ersten Beisitzer und Stellvertreter des Friedensrichters gewählt worden.

Meistgelesen

Mehr zum Thema