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H189: Der Staatsrat hätte sich nicht mit blossem Vertrauen zufriedengeben dürfen

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Autor: Arthur zurkinden

Vor gut einem Jahr hat der Grosse Rat beschlossen, dass die eigene Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK) die politische Verantwortung für die massive Kreditüberschreitung beim Bau der H 189 abklären soll. Die Ratslinke hatte die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) gefordert, aber ohne Erfolg. An 69 Sitzungen hat nun die FGK ihren Auftrag wahrgenommen. Einvernommen hat sie u.a. die vier bisher verantwortlichen Baudirektoren Pierre Aeby, Claude Lässer, Beat Vonlanthen und Georges Godel.

«Wenn es in diesem Dossier eine politische Verantwortung gibt, dann nur eine funktionelle Führungsverantwortung, in keinem Fall aber eine direkte persönliche», hält die FGK in ihrem 70-seitigen Bericht fest, der den FN vorliegt. Und sie ist der Meinung, dass die Handlungen der Mitglieder des Staatsrates weder einen Fall für die Haftpflicht noch für das Strafrecht darstellen.

Zu blind vertraut

Ganz ungeschoren kommt aber der Staatsrat in dieser Angelegenheit nicht davon. Die FGK ist der Ansicht, dass sich der Staatsrat bei der Aufsicht über die Verwaltung nicht mit dem blossen Vertrauen hätte zufriedengeben dürfen. «Die politische Ebene hätte mehr Interesse für die finanzielle Entwicklung des Dossiers aufbringen müssen. Sie hätte sich insbesondere vergewissern müssen, dass die Kontrollinstrumente nicht nur eingesetzt, sondern auch angewendet werden», hält die FGK fest und vertritt die Ansicht, dass der Staatsrat und die Verwaltung in der Lage sein müssen, auch aussergewöhnliche Dossiers zu beherrschen.

Kreditüberschreitungen nicht rasch erkannt

Politisch könne die Baudirektion nicht für die Kreditüberschreitungen verantwortlich gemacht werden, sondern nur dafür, dass diese nicht innert kürzerer Frist erkannt wurden. Wäre auf operationeller Ebene korrekt gehandelt worden, so hätte der Staatsrat dem Grossen Rat mehrere Dekrete für Zusatzkredite unterbreiten müssen, die nach Ansicht der FGK alle gerechtfertigt gewesen wären. «Die Überschreitungen sind in keinem Fall die Folge von konzeptuellen Fehlern oder schwerwiegenden Verfehlungen bei der Verwendung der bewilligten Kredite», betont die FGK weiter.

Das zentrale Problem des Dossiers liege vielmehr im Umstand, dass der Informationsfluss zwischen den Auftragnehmern und dem Tiefbauamt fehlte. Konkret stellt die FGK eine unangemessene Projektorganisation (Aufbau, Personal), das offensichtliche Fehlen von zuverlässigen Führungsinstrumenten (Führungstabelle) für die Begleitung des Projektes und das Nichtvorhandensein zuverlässiger Informationen über die Finanzen fest.

Heisse Diskussionen im Grossen Rat?

Der Grosse Rat wird den Bericht am ersten Tag der September-Session zur Kenntnis nehmen. Ob sich die Ratslinke mit den Schlussfolgerungen zufrieden gibt, ist fraglich.

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