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Häftling im Hungerstreik

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Häftling im Hungerstreik

Autor: ReguLA Saner

Er ist kein Einzelfall. Sein Schicksal ist vielmehr exemplarisch für viele Menschen, die ohne Papiere in der Schweiz leben und das Land von Gesetzes wegen verlassen müssten.

A. kommt vor wenigen Jahren in die Schweiz und stellt einen Asylantrag. Dieser wird 2007 abgelehnt mit der Aufforderung, das Land zu verlassen. A. taucht indes unter. Fortan fristet er ein Dasein als Papierloser und verrichtet Schwarzarbeit. Als er eines Tages in Genf beim Schwarzfahren erwischt wird, muss er die Busse im Freiburger Zentralgefängnis absitzen, wo er im Anschluss direkt in Ausschaffungshaft genommen wird.

Anfang April verhindern die Kontaktstelle Schweizerinnen-Immigrantinnen CCSI zusammen mit der Gewerkschaft Unia die Ausschaffung von A. Sie fordern, dass A. die Möglichkeit haben müsse, vor seiner Ausschaffung seine Rechte vor dem Arbeitsgericht geltend machen zu können. Konkret hat A. gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber – einen Restaurateur – geklagt, weil dieser ihn rechtswidrig ausgebeutet habe, wie die Kontaktstelle und die Unia erklären. «Papierlose haben keine Chance, das Arbeitsgericht anzurufen, ohne eine Ausschaffung zu riskieren», kritisieren sie. Am 6. Mai tritt A. sodann in den Hungerstreik, am 14. Mai muss er deswegen für einen Tag hospitalisiert werden. A. wehrt sich damit gegen die Haftbedingungen im Zentralgefängnis.

Treffen mit Justizdirektor

Eine Woche später trifft sich eine Delegation des CCSI und der Unia mit Justizdirektor Erwin Jutzet. Gleichzeitig verlangen sie beim kantonalen Amt für Bevölkerung und Migration BMA die Freilassung von A. aufgrund dessen gesundheitlichen Zustands. Jutzet anerkennt laut Anne Perriard und Daniel Blanc vom CCSI die Problematik der arbeitsrechtlichen Situation von Papierlosen und ist bereit, über einen von den Intervenienten noch zu erarbeitenden Lösungsvorschlag zu diskutieren. Gleichzeitig teilt er ihnen mit, dass eine Freilassung von A. unter zwei Bedingungen möglich wäre: Erstens müsse er einen fixen Wohnort haben und zweitens eine Garantie abgeben, wonach er nach den Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht das Land verlassen werde. Das war am 20. Mai.

Die Funkstille danach

Am 25. Mai reichten Anne Perriard und Daniel Blanc die geforderten Garantien bei der Justizdirektion ein. «Seither haben wir nichts mehr gehört. Obwohl wir mehrmals den Kontakt zu Herrn Jutzet gesucht haben», beklagen sie. Derweil beantwortet das BMA eine Freilassung aus medizinischen Gründen negativ, äussert hingegen keine Einwände gegen ein Erscheinen von A. am 16. Juni beim Arbeitsgericht, sollte er bis dahin nicht ausgeschafft sein. Am vergangenen Montag entscheidet sich A. erneut zu hungern.

Fünf weitere Ausschaffungshäftlinge kündigen der Gefängnisleitung an, sie beabsichtigten ebenfalls in Hungerstreik zu treten. Auch sie kritisieren die Haftgründe und -bedingungen. Sie hungern aber schliesslich doch nicht.

«Undurchsichtige Praxis»

Anne Perriard und Daniel Blanc wiederholten am Mittwoch gegenüber den FN ihre Forderung nach einer Freilassung von A. Vor allen Dingen beanstanden sie aber die Ausschaffungspraxis im Kanton Freiburg: «Das Verfahren ist undurchsichtig», sagt Anne Perriard. So würden die Inhaftierten im Ungewissen gelassen, wann sie genau ausgeschafft werden. Im Fall von A. sei auch nie kommuniziert worden, ob Tunesien eine Rücknahme-erklärung abgegeben habe. Im Übrigen habe die Kontaktstelle keine Einsicht in die Dossiers von Ausschaffungshäftlingen, weil diese von Gesetzes wegen einen Pflichtverteidiger für die Haftprüfung bekommen. «Wenn sich der Pflichtverteidiger darüber hinaus nicht engagiert, können wir kaum etwas für ihn tun.»

Daniel Blanc kritisiert im Weiteren das Argument des Kantons, A. könne seine Rechte vor dem Arbeitsgericht auch über die Unia wahrnehmen oder falls er persönlich an der Verhandlung teilnehmen wolle, mit einem gültigen Visum wieder in die Schweiz einreisen. «Jeder weiss, dass die Chancen des Arbeitnehmers bei persönlichem Erscheinen besser sind», sagt Blanc und Perriard ergänzt: «Wieder in die Schweiz einzureisen, ist wohl für die meisten Ausgeschafften finanziell schlicht nicht möglich.» Dieser Fall zeige einfach die Hilflosigkeit der Politik. «Sie weigert sich, die Wirklichkeit anzuerkennen», so Perriard.

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