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Haftstrafe für den Brandstifter

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Er hatte die Hand am Feuerzeug. Die Fäden gezogen hat aber ein anderer. Trotzdem muss ein 34-Jähriger für sechs Monate ins Gefängnis: Er hat am 18. Januar 2015 das Hotel Kaiseregg in Plaffeien angezündet.

Das über 100  Jahre alte Gebäude war lange im Besitz einer Plaffeier Familie, die es dann verkaufte. Der neue Besitzer wollte das Gebäude sanieren und in den oberen Etagen Wohnungen bauen. Er hätte rund 2,5  Millionen Franken investieren müssen – viel mehr, als er gedacht hatte. Das Gebäude befand sich im Inventar der schützenswerten Kulturgüter: Es durfte weder abgebrochen noch äusserlich verändert werden. Der Besitzer versuchte erfolglos, das Gebäude zu verkaufen. Und ein Abbruchgesuch beurteilte das Kulturgüteramt Ende 2014 negativ (die FN berichteten).

Als das Hotel im Januar 2015 bis auf seine Grundfesten niederbrannte, kamen schnell Gerüchte auf, der Besitzer stecke dahinter. Erst gut ein Jahr später fasste die Kantonspolizei den Brandstifter; er sagte relativ rasch aus, dass er zum Brand angestiftet worden sei.

Der Mann hat ein vereinfachtes Verfahren beantragt; deshalb liegt das Urteil bereits vor, obwohl das Gerichtsverfahren erst nächste Woche stattfindet. Laut Anklageschrift war ein Freund des Brandstifters mit dem Besitzer des Hotels bekannt – was der Brandstifter nicht wusste. Er ging davon aus, dass das Hotel seinem Freund ge­höre. Dieser versprach ihm 20 000  Franken, sollte er das Hotel anzünden. Er willigte ein, hat das Geld aber nie einkassiert. Auf Geheiss seines Freundes kaufte er Brennpaste, welche die beiden Männer überall im Gebäude verteilten. Vor dem Hotel parkierten mehrere Autos; für den Brandstifter war klar, dass diese ebenfalls im Feuer aufgehen sollten. Er sollte das Hotel am 17. Januar abfackeln, weigerte sich aber. Am nächsten Tag kam sein Freund zusammen mit einem Dritten bei ihm vorbei. Sie setzten Druck auf und brachten ihn zu einem Kollegen, um einen Grill abzuholen: Dieser sollte im Hotel aufgestellt werden, so dass es danach aussehen würde, als hätte jemand im Hotel gehaust und als hätte der Grill den Brand ausgelöst. Der Brandstifter fuhr nach Plaffeien und zündete das Hotel an.

Der Angeklagte muss sich auch wegen Diebstahls, Besitz von Falschgeld und Sachschaden verantworten. Er erhält eine Haftstrafe von 33  Monaten, wobei er sechs Monate absitzen muss. Die Bewährungsfrist für die restlichen 27  Monate läuft über vier Jahre. Zudem muss er eine Busse von 600  Franken bezahlen.

Der Hotelbesitzer und der Mann, der den Verurteilten angestiftet hat, müssen sich in einem separaten Gerichtsverfahren verantworten.

njb

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