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Haftstrafe für illegalen Aufenthalt

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Zum fünften Mal seit 2005 ist ein Kosovare im August letzten Jahres dabei erwischt worden, dass er sich ohne Bewilligung in der Schweiz aufhielt. Zudem hat er auch ohne Bewilligung gearbeitet–für wen, konnte die Untersuchungsbehörde nicht in Erfahrung bringen. Das fünfte Mal war das eine Mal zu viel: Die Freiburger Staatsanwältin Liliane Hauser hält im Strafbefehl vom 20. März fest, dass aufgrund der Vorstrafen wegen illegalen Aufenthalts in der Schweiz nun eine unbedingte Strafe angezeigt sei. Der Kosovare muss darum 45 Tage in Haft verbringen und die Verfahrenskosten tragen. Diese betragen 195 Franken. njb

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