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Haftstrafe für Zechprellerei in neun Hotels

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Von November 2018 bis im Mai dieses Jahres liess es sich eine 24-Jährige gut gehen: In dieser Zeit übernachtete sie in insgesamt neun Hotels in den Kantonen Neuenburg und Freiburg sowie in einer Freiburger Airbnb-Wohnung, ohne je dafür zu bezahlen. Unter anderem das Hotel du Moléson in Flamatt, das Hotel Au Sauvage in Freiburg und das Hotel Central in Düdingen haben sie angezeigt. In drei Hotels wohnte die Frau zusammen mit ihrer 49-jährigen Mutter. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die junge Frau nun wegen Zechprellerei zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt. Sie war schon im März wegen Geldwäsche, Zechprellerei und Diebstahl verurteilt worden; damals zu einer bedingten Strafe. Diese Strafe habe die Frau nicht von weiteren Vergehen abbringen können, schreibt Staatsanwalt Jean-Luc Mooser im Strafbefehl. Deshalb sei nun eine unbedingte Haftstrafe angebracht. Zudem würde sie eine Geldstrafe wohl kaum bezahlen können. Die Frau muss für 160 Tage in Haft; dazu kommen eine Busse von 200 Franken und knapp 500 Franken Verfahrenskosten. Ihre Mutter wird mittels Strafbefehl zu einer bedingten Haftstrafe von 40 Tagen mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren und einer Busse von 300 Franken verurteilt.

njb

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