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Haftstrafe und hohe Schulden

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Urkundenfälschung, betrügerischer Konkurs und Verstoss gegen das Bundesgesetz zur Arbeitslosenversicherung; so lautet die Anklage gegen einen 46-Jährigen im Saal des Gerichts des Seebezirks. Dem Angeklagten sind während der Verhandlung kaum Regungen anzusehen, seine Antworten auf die Fragen der Gerichtspräsidentin Sandrine Schaller Walker sind meist knapp und lauten oft schlicht Ja oder Nein. Die Gerichtspräsidentin erklärt den Mann in allen Punkten für schuldig. Er kassiert eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon 10 Monate Haft und 14 Monate bedingt auf fünf Jahre. Bei Verkündung des Urteils verändert sich der Gesichtsausdruck des Angeklagten, er ist sichtlich bewegt über das Urteil des Bezirksgerichts See.

Die Vorgeschichte: In den Jahren 2009, 2010 und 2011 wird der heute 46-Jährige vom Betreibungsamt des Seebezirks in Murten gepfändet. Drei Mal gibt der Mann jedoch an, weder über ein Einkommen noch über ein Bank- oder ein Postkonto zu verfügen. Um dies zu bekräftigen, verfasst er zwei Bestätigungsschreiben für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer religiösen Gemeinschaft gegen Kost und Logis. Die Gemeinschaft bestätigt diese Angaben.

Aufgrund dieser Informationen legt das Finanzamt des Kantons für die Jahre 2009 und 2009 einen Betrag von 11 000 Franken als Einkommen des Angeklagten fest und übermittelt dies an das Betreibungsamt. Darauf folgen Verlustscheine für die Gläubiger in der Höhe von über 168 000 Franken. 2013 erneut befragt, sagt der Angeklagte gemäss Gerichtsunterlagen, dass er in einem Kloster gelebt habe. Er bekräftigt zudem erneut, weder über ein Einkommen noch über ein Bank- oder Postkonto zu verfügen.

Doch die Fakten sprechen gegen diese Aussagen: Zwischen Januar 2009 und November 2013 verfügte der Mann über ein Einkommen von mindestens 327 225 Franken. Wie die Faktenlage zeigt, war er während dieser Zeit in verschiedenen Firmen der Informatikbranche angestellt. Zudem hat er als Freischaffender gearbeitet.

Doch das Vergehen wiegt noch schwerer: Zwischen Dezember 2010 und August 2011 kassierte der Angeklagte Arbeitslosengeld in der Höhe von über 32 000 Franken. Sein Arbeitsverhältnis mit einer Firma verschwieg er.

Im November 2013 widerruft die religiöse Gemeinschaft ihre Angaben. Der Mann war bereits Anfang 2010 aus der Gemeinschaft ausgetreten. 2013 erhebt das Betreibungsamt Anklage und das Gerichtsverfahren kommt ins Rollen.

«Ich wollte meine Schulden zurückzahlen», verteidigt sich der Angeklagte gestern vor Gericht in Murten. Er bedaure, was er getan habe, sagt er und bestätigt die Fakten der Anklageschrift. Mit dem Geld, das er verdiente, habe er private Schulden zurückbezahlt. Das habe mit seiner Scheidung zu tun. Heute ist der Mann angestellt und verfügt über einen Nettolohn von 5700 Franken. Von dem Lohn werden 2800 Franken gepfändet. Seine aktuellen Schulden betragen insgesamt rund 200 000 Franken.

Die Verteidigung versucht vergeblich, das Strafmass zu mildern. Die Richterin folgt in weiten Teilen der Forderung des Staatsanwalts Raphaël Bourquin und verurteilt ihn zu zehn Monaten unbedingt.

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