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Haftstrafen wegen Hanfanbau in St. Ursen

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Bei der Verhandlung vor dem Strafgericht des Sensebezirks in Tafers am Dienstag hatte der 66-jährige Hofbesitzer noch seine Unschuld beteuert. Er sei mit dem Hanfanbau fertig, er wolle im Alter keinen Ärger mehr mit den Behörden. Als sein Mieter angefangen habe, auf dem Hof Hanf anzupflanzen, habe er ihn zunächst davon abhalten wollen. Doch der habe nicht zugehört, und da sei es ihm dann egal gewesen (siehe FN vom Mittwoch).

Das Gericht verurteilte den Mann nun trotzdem wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Weil er schon mehrfach wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden war, sprach das Gericht die Freiheitsstrafe von 14 Monaten unbedingt und damit ohne Probezeit aus, dazu kommt eine Busse von 200 Franken. Es widerrief zudem den bedingten Strafvollzug eines Urteils von 2014. Damals war der Hofbesitzer zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden mit einer Probezeit von fünf Jahren.

Sein 46-jähriger Mieter hatte vor Gericht zugegeben, den Hanf angebaut zu haben. Er habe die Pflanzen später zu Öl pressen und einer Kosmetikfirma verkaufen wollen. Der THC-Gehalt der 1330 von der Polizei gefundenen Pflanzen ist aber höher als ein Prozent – und das macht ihren Anbau illegal. Das Gericht verurteilte den nicht vorbestraften Mieter zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit einer Probezeit von vier Jahren. Auch er muss eine Busse von 200 Franken zahlen.

Beiden wird bei der Haftstrafe die Untersuchungshaft von 45 Tagen angerechnet. Die Kosten des Verfahrens von rund 10 000 Franken müssen sie sich teilen. Sie können das Urteil vor Kantonsgericht anfechten.

In seiner Urteilsbegründung schreibt das Gericht, das Verschulden der Männer wiege schwer, insbesondere hinsichtlich der Mengen der auf dem Hof gefundenen Betäubungsmittel. Das Gericht kommt dem Hofbesitzer in der Urteilsbegründung aber immerhin ein wenig entgegen. Zwar schreibt es, die Hanfstauden und Stecklinge hätten sich im Besitz beider Männer gefunden. Für den Anbau macht es jedoch nur den Mieter verantwortlich. Die Freiheitsstrafe von 14 Monaten für den Hofbesitzer liegt denn auch etwas unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 18 Monaten. Für den Mieter hatte der Staatsanwalt auch 12  Monate verlangt, aber mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.

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