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Halloween endet für 22-Jährigen mit einer Strafe

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Ein 22-jähriger Mann war gerade auf dem Heimweg von einer Halloween-Party in Montet, als er von Polizeibeamten angehalten wurde. Der Mann war den Polizisten in den frühen Morgenstunden des 1. Novembers 2015 deshalb aufgefallen, weil er nicht auf dem Fussweg, sondern auf der Fahrbahn der Kantonalstrasse unterwegs war. Die Beamten forderten ihn deshalb dazu auf, seinen Heimweg auf dem Trottoir fortzusetzen. Doch der Mann weigerte sich. Als die Beamten seine Personalien aufnehmen wollten, ergriff er die Flucht. Erst nach einer kurzen Verfolgung konnten die Polizisten den Mann stellen und schliesslich befragen.

Nun kommt der Halloween-Streich den 22-jährigen Mann teuer zu stehen: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat ihn per Strafbefehl der Hinderung einer Amtshandlung schuldig befunden und zu einer bedingten Strafe von 40 Stunden sowie zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Der bedingte Strafvollzug wird ihm mit einer Probezeit von zwei Jahren gewährt. Darüber hinaus muss er Verfahrenskosten im Umfang von 350 Franken übernehmen. mz

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