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Handelsgesetz-Revision

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Handelsgesetz-Revision

Diskussion des Gewerbeverbandes Sense

Der Gewerbeverband Sense lud zu einer Diskussion über die kantonale Abstimmungsvorlage vom 18. Mai ein.

Präsident Bruno Jendly konnte 50 Interessierte zur Veranstaltung begrüssen. Grossrat Armin Haymoz, der die Diskussion leitete, erläuterte einleitend die Eckpfeiler der Revision des Gesetzes über die Ausübung des Handels. Diese will die Verkaufsfläche auf 100 m2 beschränken, damit keine Grossverteiler davon profitieren könnten.

Zudem dürfe in Zukunft in Tankstellenshops kein Alkohol mehr verkauft werden, und schliesslich sei die Öffnungszeit mit 21 Uhr ein Kompromiss. Heute seien Shops zum Teil bis um 22 Uhr offen.

Wichtigste Problemfelder

Die Revision ist laut Kuno Fasel, Garagist und Tankstellbesitzer, die Folge eines veränderten Konsumverhaltens. Es würden weniger grosse Vorräte angelegt, der Konsument wolle spontan einkaufen können. Diese gesellschaftliche Veränderung könne nicht beeinflusst werden. Klar sei jedoch, dass niemand seine Wocheneinkäufe in einem solchen Laden tätige. Das von 19 bis 21 Uhr oder am Sonntag und an Feiertagen Gekaufte sei für den sofortigen Verbrauch bestimmt. Falls diese Bedürfnisse nicht von den durch die Revision autorisierten Läden, kleine Lebensmittelgeschäfte oder Tankstellenshops bis zu 100 m2, befriedigt werden könnten, würden die Einkäufe an Bahnhöfen, Flugplätzen und Autobahnrestaurants getätigt. Es würde somit der örtliche Detailhandel benachteiligen.

Hugo Widmer, Bäcker, fügte an, dass die Konsumenten zu einem geregelten Konsumverhalten eingeladen werden sollten. Nicht jeder Detaillist, auch wenn er dürfte, könne es sich leisten, seinen Laden am Sonntag und in den Randstunden zu öffnen. Diese langen Öffnungszeiten würden einen Schichtbetrieb erfordern. Wenn von der Lage her die Frequenz nicht genügend sei, sei an ein rentables Geschäft gar nicht zu denken. Da zudem die Tankstellenshops ihre Ware bei Grossverteilern beziehen würden, könne das lokale Gewerbe noch einmal nicht profitieren. Kuno Fasel und ein anderer Tankstellenbesitzer aus dem Publikum widerlegten diese Aussage und führten aus, dass örtliche Bäcker, Metzger und Käser als Lieferanten zu zusätzlichen Umsätzen kämen.

Weisungen in Vorbereitung

Markus Reinhart, Arbeitsinspektor des Kantons, machte die Teilnehmer auf die Umsetzung dieser Revision unter Berücksichtigung des Eidgenössischen Arbeitsgesetzes aufmerksam. Die Erlaubnis, am Sonntag den Laden zu öffnen, heisse nicht automatisch, dass ebenfalls Personal eingestellt werden dürfe. Zurzeit sei das Seco daran, Weisungen zu erarbeiten, welche die konkrete Umsetzung im Kanton Freiburg erleichtern und Rechtsunsicherheiten ausräumen sollten.

Kuno Fasel merkte an, dass in Tankstellenshops ausschliesslich Teilzeitangestellte beschäftigt würden und diese sehr gern am Abend bis 21 Uhr oder am Wochenende arbeiteten. Es gebe auch viele Studenten, die so einen willkommenen Nebenerwerb finden. Damit in Zukunft die Arbeitsbedingungen klar und transparent geregelt werden können, war der Verband der Tankstellenshops bestrebt, einen Gesamtarbeitsvertrag (Gav) für die gesamte Verkaufsbranche auszuhandeln. Zu seinem Bedauern zeigten sich die Gewerkschaften vor der Abstimmung nicht verhandlungswillig. Eing.

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