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«Hanf-Missionar» blitzt mehrheitlich ab

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Autor: karin aebischer

Über eine unbedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten und eine Ersatzforderung von 500000 Franken wurde gestern Donnerstag am Freiburger Kantonsgericht verhandelt. Dies ist das Strafmass, welches das Strafgericht des Sensebezirks am 31. Januar 2008 im Urteil CannaBioland für Jean-Pierre Egger festgesetzt und gegen welches er Berufung eingelegt hatte.

«Geld zum Verschleudern»

Übereifrig, engagiert und redselig wie gewohnt, jedoch ernster als noch vor einem Jahr, gab sich der ehemalige Geschäftspartner des Bösinger Landwirts Armin Kaeser beim einstündigen Schlusswort, mit dem er die Nerven des Gerichts sichtlich strapazierte.

Egger versuchte, wie er es schon vor einem Jahr in Tafers tat, das Gericht von der Legalität seiner Geschäfte zu überzeugen. «Ich baue legalen, mitteleuropäischen Hanf, den Hanf unserer Grossväter, an, und kein Marihuana. Wer das nicht sieht, ist blind», verteidigte er sich und gab gleich daraufhin zu verstehen, dass sein Geschäft durchaus rentiere. «Wir sind reich geworden und können das Geld verschleudern. Was soll ich mit den Kiffern, die an ihren Todeszigaretten saugen?», meinte er provokant und beantragte, dass alle vorgängig gemachten Analysen seines Hanfes als falsch taxiert werden. «Wenn nicht hier, dann werden die Analysen vor Bundesgericht als null und nichtig erklärt», bekräftigte er und deutete damit an, dass er den Prozess im Falle einer Niederlage weiterziehen werde.

Die Rolle von Ducret

Sein Pflichtverteidiger Theo Studer beantragte zu Beginn, das Verfahren in zwei Teile aufzusplitten. Er wollte zuerst darüber befinden, ob Markus Ducret als erstinstanzlicher Gerichtspräsident von Beginn weg in den Ausstand hätte treten müssen, da er als Untersuchungsrichter in einem Fall des Prozesses mitgewirkt hatte. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab.

Auch in seinem Plädoyer wies der Pflichtverteidiger darauf hin, dass das erstinstanzliche Urteil wegen eines «ganz krassen» Formfehlers aufzuheben sei, falls die Mitwirkung Ducrets als Untersuchungsrichter ein zwingender Grund sei, in den Ausstand zu treten.

Was das Mitwirken Eggers im Betrieb CannaBioland betreffe, habe das Strafgericht des Sensebezirks einen falschen Schluss gezogen, als Egger wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde. «Ab September 1996 hatte er mit dem CannaBioland nichts mehr zu tun und kann dementsprechend für die Hanfernte von 1996 auch nicht zur Verantwortung gezogen werden», so Studer. Die über seinen Mandanten verhängte Strafe sei somit eindeutig zu hoch.

Falsche Berechnung

Die Substitutin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli-Lisibach, beantragte, die Berufung teilweise gutzuheissen. So sei der Betrag der Ersatzforderung neu festzusetzen, da die Erstinstanz vom Umsatz anstatt vom Gewinn des Hanfbetriebs ausgegangen sei.

Das Gericht unter der Leitung von Josef Hayoz folgte in diesem Punkt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und des Pflichtverteidigers. So wurde die Ersatzforderung von 500 000 Franken auf 240 850 Franken herabgesetzt.

Massstab Bundesgericht

Für die Ausführungen Eggers habe das Gericht kein Verständnis, wie Gerichtspräsident Hayoz im Urteil erläuterte. Er hätte es wissen oder zumindest in Kauf nehmen müssen, dass der von ihm produzierte Hanf als Betäubungsmittel verwendet wird.

Das Kantonsgericht hielt sich in seiner Begründung auch strikt an die Bundesgerichtspraxis und den darin festgelegten THC-Grenzwert von 0,3 Prozent. Ab diesem Wert gilt Hanf als Betäubungsmittel. «Das höchste Gericht hat bis heute nicht angedeutet, dass es den THC-Wert hinaufsetzen werde», so Hayoz zum Schluss. Dass Jean-Pierre Egger dies vor Bundesgericht selber in Erfahrung bringen wird, ist anzunehmen.

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