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Hanf-Prozess geht weiter

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Kantonsgericht fällte Entscheid

Der Prozess um den legalen oder illegalen Anbau und Vertrieb von Hanfpflanzen im CannaBioland in Litzistorf bei Bösingen war am Dienstag unterbrochen worden, weil zwei Ausstandsbegehren hängig waren. Der eine Antrag war von Markus Meuwly am 16. Juni gestellt worden, nachdem ein Protokoll einer Sitzung der Gerichtspräsidenten und Untersuchungsrichter bekannt wurde. Der Anwalt verlangte den Ausstand des Gesamtgerichts oder zumindest von Reinold Raemy, da die Richter wegen des Inhalts des Protokolls nicht mehr unabhängig und unparteiisch sein können.

Ein Sondergericht sollte über diesen Antrag entscheiden, musste aber am Dienstag das Handtuch werfen. Denn bevor es sich zur Beratung zurückziehen konnte, hat Jean-Pierre Egger, einer der beiden Angeklagten und Anwalt, auch gegen dieses Gremium einen Antrag auf Ausstand gestellt. Daraufhin wurde das Kantonsgericht beigezogen, um über diese Reihe von Ausstandsbegehren zu entscheiden.

Ein Ausstandsgrund ist gegeben .

In einer Pressemitteilung wird mitgeteilt, dass das Kantonsgericht über die beiden Ausstandsgesuche entschieden hat. Beim Vorsitzenden des Sondergerichts, Markus Ducret, hält es einen Ausstandsgrund für gegeben, weil dieser seit dem 11. Februar 2000 als ausserordentlicher Untersuchungsrichter im Fall CannaBioland wirkt.

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Was den Ausstand gegen Reinold Raemy und seine Kollegen am Strafgericht des Sensebezirks angeht, sieht das Kantonsgericht die Sache allerdings anders. Es gebe keine ernsthaften Gründe, die den Eindruck erwecken würden, dass die Richter im Prozess CannaBioland nicht unabhängig oder unparteiisch wären. «Das Bestehen des Protokolls als solches beeinträchtigt die Unabhängigkeit der Richter nicht», heisst es in der Medienmitteilung. «Weder Gerichtspräsident Reinold Raemy noch die Amtsrichter waren an der fraglichen Konferenz anwesend», wird dargelegt. Auch die Tatsache, dass der Gerichtspräsident das Protokoll bei Prozessbeginn nicht zu den Akten gelegt habe, sei kein ausreichender Grund, um an der Unparteilichkeit der Richter zu zweifeln.

Plädoyers und Urteil

Am kommenden Montag wird die Verhandlung mit dem Abschluss des Beweisverfahrens abgeschlossen. Als die Anträge um Ausstand gestellt wurden, hatte der Gerichtspräsident bereits angekündigt, dass er sämtliche noch offen stehenden Anträge abweisen würde. Somit wird die Verhandlung mit den Plädoyers der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Inge Waeber, und den beiden angeklagten Parteien fortgesetzt. Das Urteil wird für Montag oder Dienstag erwartet.

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