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Hanfanbau nur toleriert oder aktiv mitgemacht?

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1330 erntereife Hanf-Pflanzen mit einem THC-Gehalt von durchschnittlich 6,5 Prozent und 845 Hanf-Stecklinge in fünf Indoor- und vier Outdoor-Anlagen: Das fand die Polizei Ende 2016 auf einem Hof in St. Ursen. Es war eine für die Schweiz ungewöhnlich grosse Anlage, wie ein Polizeisprecher damals sagte. Wer war verantwortlich dafür? Um diese Frage ging es gestern vor dem Strafgericht des Sensebezirks in Tafers.

Angeklagt waren zwei Männer: der heute 66-Jährige, dem der Hof gehört, sowie sein 46-jähriger Mieter, der mit Frau und Kindern seit mehreren Jahren in einer Wohnung auf dem Hof lebt. Der Hofbesitzer stand wegen des Anbaus von Hanfpflanzen schon mehrmals vor Gericht, zuletzt war er 2014 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden.

Zunächst hatte der Hofbesitzer bei der Einvernahme der Polizei angegeben, der Verantwortliche für die neue Plantage zu sein. Sein Mieter habe ihm nur geholfen. Diese Aussage zog er aber später zurück. Vor Gericht erklärte er warum: «Ich hatte Angst, dass die Behörden meinem Mieter die Kinder wegnehmen. Ich habe das selbst erlebt und wollte nicht, dass ihm das Gleiche widerfährt», sagte er. «Darum habe ich die Sache zuerst auf mich genommen.»

«Nur noch Stress»

In Wahrheit habe er aber nichts mit dem neuen Fall zu tun. Sein Mieter sei verantwortlich für die neuen Pflanzungen, sagte er vor Gericht. «Ich mag nicht mehr, die Sache mit dem Hanf ist nur noch Stress.» Er habe jetzt ein gewisses Alter und wolle den Rest seines Lebens gemütlich verbringen, ohne Ärger mit den Behörden. Weshalb er trotzdem zugelassen habe, dass sein Mieter Hanf anpflanze, wollte Gerichtspräsident Peter Rentsch wissen. «Ich habe ihm gesagt, dass er das nicht tun solle, und ihn davor gewarnt, was passiert, wenn die Polizei kommt», sagte der Angeklagte. «Aber er wollte nicht auf mich hören. Da war es mir dann egal. Er ist ja schliesslich alt genug.» Sein Französisch sprechender Mieter übernahm vor Gericht denn auch die Verantwortung für die Hanfpflanzen. Die Polizisten hätten bei der Einvernahme Druck gemacht, deshalb habe er zunächst gesagt, nur der «Gärtner» gewesen zu sein. «Nun will ich aber die Wahrheit sagen und Verantwortung übernehmen.»

Er habe die bestehende In­frastruktur des Hofs genutzt, um die Pflanzen anzu­bauen – darunter Gewächshäuser, isolierte Räume und spezielle Trocknungssysteme. Der 46-Jährige versicherte jedoch, er habe die Pflanzen zur legalen Nutzung angepflanzt und damit nur wenige Monate vor der Polizeirazzia begonnen. «Ich wollte Öl daraus machen für die Herstellung von Kosmetika.» Das Problem dabei: Der THC-Gehalt war viel zu hoch für diese Art der Nutzung.

«Gemeinschaftliches Projekt»

«Eine Lüge wird nicht besser, wenn sie aus pensioniertem Mund kommt oder in schönem Französisch vorgetragen wird», sagte Staatsanwalt Markus Julmy in seinem Plädoyer. Er glaubte den Aussagen der beiden Angeklagten nicht und insbesondere nicht ihrem Sinneswandel nach der ersten Einvernahme durch die Polizei. Die Fotos der Anlagen und die schiere Menge der Hanfpflanzen zeigten, dass dieses Unternehmen von einer Person allein nicht zu bewältigen sei. «Das war ein gemeinschaftliches Projekt», sagte Julmy.

Der Hofbesitzer nehme die ganze Sache nicht ernst. «Zu sagen, man habe keine Lust mehr auf den Hanfanbau, ist nicht gerade einsichtig.» Das Gericht müsse nun einen Schlussstrich unter diese «never ending story» ziehen, forderte der Staatsanwalt. Er verlangte für den Hofbesitzer eine unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, eine Busse von 200 Franken sowie den Widerruf der Probezeit vom Urteil von 2014. Für den 46-jährigen Mieter, der zuvor keinen Eintrag im Strafregister hatte, verlangte er eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 200 Franken.

Die Anwälte der beiden Angeklagten hingegen forderten einen Freispruch. Paolo Ghidoni, der den Mieter vertrat, argumentierte in seinem Plädoyer, dass es nicht genügend Beweise für die direkte Implikation seines Mandanten gebe. Deshalb gelte die Unschuldsvermutung. André Clerc, der Anwalt des Hofbesitzers, stiess ins gleiche Horn und fügte an: «Das Tolerieren einer Hanfanlage auf dem eigenen Hof ist kein Straftatbestand.» Zudem gab er zu bedenken: «Mein Mandant hat in den vergangenen Prozessen immer zugegeben, dass er Hanf angebaut hat. Hier tut er es nicht.»

Clerc vermutete, dass es sich bei der Forderung der Staatsanwaltschaft um Gewohnheit handle: Weil sein Mandant bereits mehrmals wegen Hanfanbau verurteilt worden sei, müsse er auch an den neusten Pflanzungen schuld sein. «Dass er schon mehrmals verurteilt wurde, heisst aber nicht, dass er wieder schuld ist.» Der Staatsanwalt wolle hier ein Exempel statuieren, er, Clerc, wolle ein Urteil. Das Gericht wird dieses in den kommenden Tagen fällen.

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