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Hanfanbauer macht reinen Tisch

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Am Donnerstag bestreitet der 59-jährige Angeklagte vor dem Strafgericht Tafers keine der ihm zur Last gelegten Handlungen. Er möchte an der Verhandlung die Karten auf den Tisch legen: «Sagen, wie es ist. Aufräumen und fertig», sagt er auf die Frage des Gerichtspräsidenten, Reinold Raemy, warum er erst jetzt zu all seinen Taten stehe, während er sich in der Untersuchung noch zugeknöpft gezeigt hatte. Das Gericht in Tafers beschäftigt sich mit dem Fall, da Komplizen des Angeklagten mit Freiburger Behörden zu tun hatten. Alle ihm vorgeworfenen Straftaten wurden aber im Kanton Bern verübt.

Berater im Anbau von Hanf

2016 wurde der Angeklagte als Experte für den Bau einer neuen Indoor-Anlage beigezogen. Er habe gedacht, es handle sich bei der Produktion um legalen Hanf, beteuert er während der Verhandlung. Die Rückfrage der Staatsanwaltschaft, ob ihm nicht aufgefallen sei, dass die Anlage von aussen unsichtbar war, verneint er. «Das ist normal, auch bei legalen Anlagen. Die Pflanzen sind wegen des Lichts abgeschirmt.» Staatsanwalt Markus Julmy kommentiert dies in seinem Plädoyer auf seine Weise: «Nicht die Pflanzen sind lichtscheu, sondern die Menschen.»

Gerichtspräsident Raemy will wissen, wie viel er mit der Beratertätigkeit verdient habe. Eine Entschädigung sei eigentlich kein Thema gewesen. Man habe ihn gefragt, weil er bereits Erfahrung mit solchen Anlagen habe. «Manchmal hat man auch Freude, wenn man etwas Schönes einrichten kann.»

Bevor es zur Aussaat kam, trennte sich der Angeklagte aufgrund von Meinungsverschiedenheiten von seinem Partner. Es könne nicht bewiesen werden, dass der Angeklagte gewusst habe, dass es sich um illegalen Hanf gehandelt habe, sagt seine Anwältin Inge Waeber. Zudem habe er nicht aktiv Hanf gesät. Deshalb plädiert sie in diesem Punkt auf Freispruch.

Eigene Indoor-Hanfanlage

Im selben Jahr betrieb der Angeklagte eine eigene Indoor-Hanfanlage. Diese war gemäss seiner Aussage rund sechs Monate für zwei Ernten in Betrieb. Die erste sei nicht gut geraten und auch die zweite war ruiniert, weil sie sich nicht mit den Speisepilzen vertrug, die er im gleichen Raum anbaute. Trotzdem erwirtschaftete er etwa vier bis fünf Kilogramm Hanf zu einem Marktwert von 4800 Franken pro Kilo. Wegen der zwei «erfolglosen» Ernten schloss er die Anlage. Die Polizei fand bei einer Intervention im Februar 2017 nur noch Reste von Hanfstängeln.

36 Kilogramm Marihuana

Bei derselben polizeilichen Intervention wurden beim Angeklagten 36 Kilogramm Marihuana sowie separat gut 600 Gramm Marihuana, 12 Gramm Haschisch und zirka 2900 Franken Bargeld gefunden. Der Angeklagte bestätigt vor dem Gericht in Tafers seine zuvor gemachte Aussage, dass er das Marihuana für eine ihm un­bekannte Person aufbewahrt hatte. Gerichtspräsident Raemy hakt weiter nach und wiederholt Vermutungen der Polizei, dass es sich um selber produzierte Ware handeln könnte. Der Angeklagte weist diesen Vorwurf entschieden von sich. Die Ware hätte nur für drei bis vier Tage bei ihm zwischengelagert werden sollen. Bis die Polizei kam, lag das Marihuana etwa drei Wochen bei ihm in der Wohnung. Aus Angst vor Repressionen nennt er die Person nicht, die ihn um die Zwischenlagerung bat. «Ich hatte einmal einen Gewehrlauf vor der Nase und will es kein zweites Mal», sagt der Angeklagte.

Waffe im Schlafzimmer

Die Aussage leitet das Gericht über zu einem weiteren Vorwurf, für den sich der Angeklagte verantworten muss: das unsorgfältige Aufbewahren von Waffen. Er habe eine geladene Schusswaffe, eine Pumpgun, im Schlafzimmer neben dem Bett gehabt. Erneut zögert der Angeklagte nicht, als der Richter ihn nach diesem Vergehen fragt: «Das ist so, ja.» Er habe die Waffe zur Selbstverteidigung in Griffnähe gehabt. «Im Keller nützt sie ja nichts», sagt er und bringt damit alle im Gerichtssaal zum Schmunzeln. Die Waffe sei zudem mit Gummi- und nicht mit Bleischrot geladen gewesen.

2013 wurde der Angeklagte wegen ähnlicher Delikte bereits verurteilt. Die Staatsanwaltschaft beantragt, dass die damals ausgesprochene bedingte Strafe von 13 Monaten widerrufen wird, da er sich in der Probezeit strafbar gemacht hat. Markus Julmy plädiert für eine unbedingte Freiheitsstrafe von insgesamt 24 Monaten sowie eine Geldstrafe zu 20 Tagessätzen und eine Busse.

Die Verteidigung sieht das anders: Sie erkennt keine Rückfallgefahr. Deshalb sei die bedingte Strafe von 2013 nicht zu widerrufen. Inge Waeber argumentiert, dass ihr Mandant an der Verhandlung einsichtig war und im Arbeitsleben integriert ist – und zwar in einer Branche, die er kennt. «Er will legal bleiben.» Zur Zeit produziert der Angeklagte legale Hanfstecklinge. Deshalb plädiert die Anwältin für eine bedingte Strafe.

Das Urteil wird später verkündet.

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