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Hanfanbauer zu Freiheitsstrafe verurteilt

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An der Verhandlung am Strafgericht in Tafers vom Donnerstag hatte der 59-jährige Hanfanbauer keines seiner Vergehen bestritten (siehe FN von gestern). Nun hat ihn das Gericht unter anderem wegen mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten und zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Hinzu kommen Gerichtskosten von 6 700 Franken und eine Ersatzforderung des Kantons von 10 000 Franken, die der verurteilte Schweizer übernehmen muss.

Er hatte 2016 beim Aufbau einer Indoor-Hanfanlage sein Expertenwissen beigesteuert sowie im gleichen Jahr selbst eine Anlage betrieben. Mit dieser erwirtschaftete er innerhalb von rund einem halben Jahr vier bis fünf Kilogramm Hanf zu einem Marktwert von 4800 Franken pro Kilogramm. Zudem fand die Polizei bei ihm 36 Kilogramm Marihuana. Dieses hatte er für eine Person, die er aus Angst vor Repressionen nicht namentlich nennen wollte, zwischengelagert. Um sich selbst zu verteidigen, bewahrte der Verurteilte eine geladene Schusswaffe, eine Pumpgun, neben seinem Bett auf. Deshalb wurde er zusätzlich wegen Übertretung des Waffengesetzes verurteilt.

Neben Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz wurde der Verurteilte auch wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern schuldig gesprochen. Die Verteidigung, vertreten durch Rechtsanwältin Inge Waeber, bezeichnete Letzteres während der Verhandlung jedoch als «Peanuts». Der Mann hatte gemäss Anklageschrift den Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder seines Personenwagens trotz Aufforderung durch das Strassenverkehrsamt nicht abgegeben – die Polizei musste ihn schliesslich dazu auffordern.

Probezeit nicht bestanden

Während der Verhandlung vom Donnerstag hatte seine Anwältin für eine bedingte Freiheitsstrafe plädiert. Sie hatte gesagt, der 59-Jährige sei während der Verhandlung einsichtig gewesen; zudem habe er sich im Arbeitsleben integriert. Der Verurteilte arbeitet zurzeit in der Produktion von legalen Hanfstecklingen. Durch sein Know-how wisse er auch, wie er in der Legalität bleiben könne, so Waeber. Eine Rückfallgefahr sehe sie nicht.

Dies, obschon der Verurteilte bereits 2013 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Markus Julmy, hatte am Donnerstag eine unbedingte Freiheitsstrafe von insgesamt 24  Monaten beantragt. Die bedingte Strafe von 2013 sei nun auszusprechen, da der Verurteilte während der Probezeit straffällig geworden sei und die Auflagen nicht erfüllt habe.

Im Urteil des Strafgerichts Tafers von gestern wurde diesem Antrag stattgegeben. Somit muss der Verurteilte die 13  Monate absitzen. Dazu kommen drei weitere Monate. Die Untersuchungshaft wird angerechnet.

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