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Hanfbauer zu drei Monaten verurteilt

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Der 34-jährige Landwirt stand wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vor dem Strafgericht Sense in Tafers. Er hatte in den Jahren 2000 und 2001 auf einem Feld von rund 1700 Quadratmetern Hanf angebaut. Die Ernte verkaufte er in Hanfläden, wofür er im ersten Jahr einen Ertrag von 40000 Franken und im zweiten 15000 Franken erwirtschaftete (wetterbedingt eine wesentlich schlechtere Ernte).

Woher er den Samen für den ersten Anbau hatte, wusste er nicht mehr so genau. Er habe sich auch nicht gross Gedanken über die Samensorte gemacht, sagte er gestern vor Gericht aus. Eine Analyse der Polizei ergab, dass seine 2001er-Pflanzen einen THC-Gehalt von drei Prozent hatten – also wesentlich höher als der Gehalt bei industriellem Hanf (0,3 Prozent) und geeignet für die Verwendung als Betäubungsmittel.
Er heisse es nicht gut, wenn der Hanf für Drogenzwecke missbraucht werde, finde aber, dass hier die Hanfläden mehr Verantwortung übernehmen sollten, sagte der Landwirt aus. «Es ist eine gute Pflanze, vielseitig verwendbar», erklärte er. Der Hanfanbau sei eine Chance für kleine Bauern, den Betrieb über Wasser zu halten.
Gerichtspräsident Reinold Raemy beurteilte das Verschulden als «nicht leicht, aber auch nicht übermässig schwer».Der Angeklagte habe es in Kauf genommen, dass die Produkte aus der Hanfernte zu illegalen Zwecken verwendet werden könnten, führte Reinold Raemy in den Erwägungen zum Urteil aus. Es sei auch nicht glaubhaft, dass er sich bei der Auswahl des Samens nicht um die Sorte gekümmert habe.
Der Hanfbauer ist im Übrigen immer noch von der Pflanze überzeugt. Aus der Ernte 2002 hat er Hanföl hergestellt, wofür er bis jetzt aber noch keinen Abnehmer gefunden hat. Und auch in diesem Jahr hat er wieder Hanf auf dem Feld. Die Abnahme hat er vertraglich mit einer Hanf-Genossenschaft geregelt.

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