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Harte Drogen sollen weiterhin gerichtlich eingezogen werden

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Das Cannabis-Urteil des Bundesgerichts ist nicht auf harte Drogen anwendbar. Dieser Ansicht ist die Konferenz der Staatsanwälte.

Das oberste Gericht hatte entschieden, eine kleine Menge Cannabis für den Eigenkonsum dürfe nicht gerichtlich eingezogen werden.

Laut Bundesgericht liegt die Grenze bei zehn Gramm. Dar Urteil war Ende Juli publiziert worden.

Der Vorstand der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) ist nun der Auffassung, dass das Cannabis-Urteil nicht auf harte Drogen anwendbar ist. Dies teilte er am Donnerstag mit. Er empfiehlt seinen Mitgliedern deshalb, die bisherige Praxis beizubehalten und Kleinmengen harter Drogen weiterhin sicherzustellen.

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