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Harte Strafen

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Händler von Thai-Pillen verurteilt

Autor: Von ANTOINE RÜF/La Liberté

Ein dritter Angeklagter, der als Chauffeur und als Mittelsmann in einem Handel von 50 Gramm Kokain verwickelt gewesen war, wurde zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 14 Monaten verurteilt. Die Bewährungsfrist dauert jedoch fünf Jahre, und er wird zudem streng überwacht und muss sich Blut- und Urinproben unterziehen.Die Richter blieben leicht unter dem geforderten Strafmass des Substituts der Staatsanwaltschaft (vgl. FN vom Mittwoch), der eine Gefängnisstrafe von vier Jahren resp. zweieinhalb Jahren verlangt hatte. Weil er eine Flucht oder eine Wiederholungstat befürchtete, ordnete Gerichtspräsident Jean-Marc Sallin an, dass der Hauptangeklagte in Haft bleiben muss.

Schwerwiegender Fall?

Bernard Sansonnens, Verteidiger des 37-jährigen Italieners, eines ehemaligen Boxers und Mountainbike-Fahrers, hielt fest, dass das Bundesgericht den Handel von Metamphetaminen, zu deren Familie die Thai-Pillen gehören, nicht als schweren Fall ansehe. Sein Klient war im Kauf, Verkauf, Transport usw. von 4200 Thai-Pillen verwickelt.Auch Delphie Queloz, Verteidigerin des Hauptangeklagten, eines 28-jährigen Italieners, stritt ab, dass der Handel von Thai-Pillen als schwerer Fall zu betrachten sei. Sie versuchte zu erklären, dass ihr Klient den Grossteil der Pillen selber konsumiert habe. Sie schlug eine unbedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten vor, was der Untersuchungshaft entspricht. «Als er entgleiste, hatte er keine Zukunft vor sich und keine Hoffnung. Heute hat er eine Arbeit, hat Projekte, seine Familie und seine Freundin.» Sie wollte deshalb, dass dieses düstere Kapitel im Leben des Italieners abgeschlossen wird und dieser ein neues Leben beginnen kann und ihm somit die lange Gefängnisstrafe, wie sie von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde, erspart bliebe.Laurent Schneuwly, Verteidiger des Komplizen, reihte den Handel von Thai-Pillen auch nicht unter die schwerwiegenden Fälle ein. Er forderte für den jungen Mann «eine letzte Chance» in Form einer langen Bewährungsprobe, begleitet von einer Kontrolle und einer Behandlung. Das Gericht zeigte nach langem Zögern Verständnis und folgte dem Antrag des Verteidigers. bearbeitet von az/FN

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