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Hat die Pächterfamilie fahrlässig gehandelt?

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Das Bezirksgericht Sense in Tafers hat sich am Dienstag mit einem Fall beschäftigt, der schon vier Jahre zurückliegt und bereits Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren war. Eigentlich ging es nur darum, dass ein 74-jähriger Mann in einem alten Ofenhaus ein letztes Mal Brot backen wollte. Der Landwirtschaftsbetrieb war seit Jahren in Pacht der Familie, nun hatte die Besitzerfamilie die Pacht gekündigt. Mithilfe seiner Schwiegertochter holte der Mann das Brot an dem besagten Samstagnachmittag im Dezember 2015 denn auch knusprig aus dem Ofen. Doch Stunden später, gegen 19.30 Uhr, brach ein Feuer aus, bei dem das kleine Gebäude stark beschädigt wurde.

Fahrlässig oder nicht?

Gegenstand der Verhandlung vor dem Polizeigericht Tafers war die Frage, ob der alte Mann und das Pächterpaar für den Brand verantwortlich sind oder nicht. Alle drei waren angeklagt, die Feuersbrunst fahrlässig verursacht zu haben. «Ich wollte alles richtig machen, und es ist nicht gut herausgekommen», sagte der heute 77-jährige Angeklagte.

Gemeinsam abgesprochen

Für die Privatkläger, bestehend aus der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) und der Eigentümerfamilie, war die Sache klar: Der Steinofen im Ofenhaus war zuvor einige Jahre nicht mehr benutzt worden, er war nicht unterhalten und der Kamin nicht gerusst worden. Zudem wurden auf dem Steinofen 10 bis 20 Reisigbündel, sogenannte Wädele, aufbewahrt.

Die Besitzerfamilie verlangte von der Pächterfamilie Schadenersatz und die Übernahme der Anwalts- und Verfahrenskosten. Ihr Anwalt, Tobias Oberli, legte dar, dass es die Pflicht der Pächterfamilie gewesen wäre, das Einfeuern erst gar nicht zu erlauben oder dann den Ofen zumindest laufend zu überwachen. Die drei Mitglieder der Pächterfamilie hätten den Entscheid, das Ofenhaus doch noch einmal zu benutzen, gemeinschaftlich getroffen und seien deshalb auch alle verantwortlich. «Jedes Kind weiss, dass man trockene Wädele nicht auf einem Ofen lagert, der zudem nicht ordnungsgemäss kontrolliert worden ist», so der Anwalt in seinem Plädoyer. Der Familie gehe es nicht darum, die Pächter zu schikanieren. «Wir suchen Gerechtigkeit und die Verantwortlichen für den Brand.»

Eine Retourkutsche?

Das sah der Verteidiger der Pächterfamilie ganz anders. Für Anwalt Elmar Perler ging es nicht in erster Linie um ein zerstörtes Ofenhaus, sondern um die Streitigkeiten rund um die Pachtkündigung. «Es war eine Retourkutsche», hielt er in seinem Plädoyer fest. Erst als die Pächter gegen die Kündigung vorgegangen seien und keine Einigung erzielt werden konnte, sei es zur Strafanzeige gekommen. Schliesslich habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach den ersten Ermittlungen sistiert, weil sie kein strafrechtlich relevantes Verhalten sah. Erst nach der Beschwerde ans Kantonsgericht habe die Staatsanwaltschaft die Arbeit wieder aufgenommen. «Es geht nur ums Geld», hielt Elmar Perler fest – ein Vorwurf, den der Anwalt der Besitzerfamilie an der gestrigen Verhandlung entschieden zurückwies.

Keine Beweise für Ursache

Bis heute gebe es zwar Vermutungen, was die Brandursache gewesen sein könnte, aber keine abschliessenden Beweise, so Perler weiter. Von einem «gemeinsamen Entscheid» in der Familie könne keine Rede sein. «Sohn und Schwiegertochter wollten dem alten Mann einen Wunsch erfüllen, nichts anderes.»

Wenn das Gericht zum Schluss komme, dass der Stapel Wädele auf dem Ofen die Brandursache gewesen sei, stelle sich immer noch die Frage, ob der pensionierte Landwirt die Gefährdung hätte erkennen können oder müssen. «Er kennt das Ofenhaus seit Kindesbeinen, hat oft eingeheizt, und die Wädele waren als Vorrat immer dort gelagert worden. Wie hätte er dieses Mal erkennen sollen, dass sich diese eventuell entzünden würden?», fragte er. Er wies darauf hin, dass der Mann Vorsichtsmassnahmen getroffen habe, indem er etwa eine Metalltür vor den Ofen gestellt habe und um 18 Uhr einen letzten Kontrollgang gemacht habe. Der Verteidiger beantragte für seine drei Klienten einen Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem schriftlich eingereichten Antrag für das Pächterpaar eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen beantragt, für den alten Mann von 30 Tagessätzen. Das Polizeigericht unter der Leitung von Gerichtspräsident Reinold Raemy hat das Urteil noch nicht gefällt. Der Entscheid wird nächste Woche bekannt gegeben.

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