Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Hätte Richterin in den Ausstand treten sollen?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Marc-Roland Zoellig/La Liberté

FreiburgAm 29. Juni ist der Ex-Offizial des Bistums Freiburg, Lausanne, Genf nicht nur vor dem Kantonsgericht abgeblitzt – dieses verschärfte die Strafe wegen Veruntreuung sogar zusätzlich und verhängte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 10 Monate unbedingt.

Nun wollen die Anwälte des Klerikers den Prozess annullieren lassen, weil auch Richterin Françoise Bastons Bulletti im Gremium sass, welches das Urteil fällte. Der Ex-Offizial hat zwischen 1991 bis 2003 als Leiter der bischöflichen Gerichtsbehörde fungiert. In dieser Eigenschaft sei er in ein Verfahren zur Annullierung der Ehe der Richterin involviert gewesen. Aufgrund dessen, so die Anwälte des Ex-Offizials, hätte diese in den Ausstand treten müssen. Der Prozess habe deshalb nicht den Ansprüchen der europäischen Menschenrechtskonvention entsprochen und müsse annulliert werden. Um dies zu erreichen, werde man vor Bundesgericht gehen.

Auf Anfrage erklärte Bastons Bulletti, sie könne dazu zurzeit keine Stellung nehmen. Dennoch erklärte sie schliesslich auf Anfrage der Liberté, die damalige Scheidung liege schon 18 Jahre zurück und habe nichts mit dem Prozess gegen den Ex-Offizial zu tun.

Auf die Frage, weshalb der Ausstand von Bastons Bulletti nicht vor dem Prozess gefordert wurde, erklärten die Anwälte des Ex-Offizials, dieser habe sich erst am Tag darauf erinnert, die Richterin schon einmal irgendwo gesehen zu haben. Bearbeitet von hw/FN

Meistgelesen

Mehr zum Thema