Da es selten vorkommt, dass eine Arztperson weggeht, ohne sich um die Übergabe der Krankenakten zu kümmern, sind solche Fälle im Gesetz nicht geregelt. Pascal Terrapon von der Aufsichtskommission des Freiburger Gesundheitsamtes erklärt: «Lediglich über das Vorgehen beim Tod einer Arztperson gibt es einen Gesetzesartikel.» Mittels eingeschriebenen Brief versuchte das Gesundheitsamt im Oktober, Ocaña zu erreichen und sie auf ihre Pflicht aufmerksam zu machen: vergebens. «Da wir den Fall nun in Abwesenheit der Ärztin zu erledigen haben, müssen wir wohl analog zu einem Todesfall vorgehen», interpretiert Terrapon die Situation. mk
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