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Hausaufgaben vor den Ferien gemacht

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Das ganze Frühjahr hat der Konflikt zwischen den Berufsverbänden der Lehrpersonen und der Erziehungsdirektion geschwelt, jetzt ist eine Lösung gefunden. An einer Sitzung am Donnerstag präsentierte die Erziehungsdirektion (EKSD) neue Weisungen über den Mindestbeschäftigungsgrad von Klassenlehrern im Kindergarten und in der Primarschule (siehe Kasten). Diese neue Version sieht vor, dass in Ausnahmefällen Mindestpensen von weniger als 40 Prozent möglich sind.

Damit wurde genau die Forderung erfüllt, welche den Verband der Lehrerinnen und Lehrer Deutschfreiburgs (LDF) zu Kampfmassnahmen bewogen hatte. 350 Deutschfreiburger Lehrkräfte auf Primarstufe hatten angekündigt, sie würden nächstes Schuljahr kein Praktikum für Studierende der Pädagogischen Hochschule (PH) mehr anbieten.

«Auf der Grundlage von Vorschlägen der beiden Lehrervereinigungen hat die EKSD Anpassungen bei der Regelung vorgenommen. Die erfolgten Anpassungen dienen dazu … Ausnahmen zu ermöglichen», teilt die Direktion mit.

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der EKSD und der Lehrervereinigungen werde bis Ende Jahr ein Modell für eine Vereinbarung «bei geteilter Klassenverantwortung» ausarbeiten. Zwei Jahre nach Einführung des neuen Schulgesetzes werde die Pensenregelung überprüft und neu diskutiert, heisst es weiter.

Aufgrund dieser Einigung hat der LDF gestern seinen Mitgliedern mitgeteilt, dass er den Praktikumsstopp für PH-Absolventen aufhebe. «Wir bitten alle Lehrpersonen, die eingehenden Anfragen für Praktika positiv zu beantworten», heisst es im Schreiben. Die Erziehungsdirektion hat ihrerseits sämtliche Schulen informiert und die Weisungen zugestellt.

Reto Furter, Amtsvorsteher für den deutschsprachigen obligatorischen Unterricht, sieht für die Einigung mehrere Gründe. Staatsrätin Isabelle Chassot habe von Anfang an gesagt, dass die Lehrerverbände Vorschläge unterbreiten sollten und die Direktion bereit sei, über Modalitäten zu diskutieren. «Ich habe aber auch in Diskussionen mit Schulleitern und -inspektoren erfahren, dass es Situationen gibt, denen man mit der ersten Fassung der Weisungen nicht gerecht wurde», so Furter. «Wir erhielten Gesuche für Kleinpensen, bei denen wir merkten, dass es mehr Spielraum braucht.»

Furter anerkennt, dass die Direktion die Situation anfänglich unterschätzt habe. «Im Nachhinein ist man immer gescheiter. Aber es brauchte wohl diese Zeit, dass wir intern zu einer gemeinsamen Position fanden. Dass die EKSD dem Druck erlegen sei, lässt er nicht gelten: «Druck führt nie zu guten Lösungen. Aber es war der letzte Moment vor den Sommerferien. Ich gönne es den PH-Studierenden, und sicher atmen auch viele Lehrer auf.»

LDF-Präsidentin Jacqueline Häfliger bezeichnet die gefundene Lösung als Win-win-Situation: «Wir hätten es gerne früher gelöst.» Sie beklagt, dass seitens der EKSD lange Funkstille geherrscht habe. Dass es nun doch geklappt hat, schreibt sie dem Praktikumsstopp zu. «Der LDF hatte diese Massnahmen nicht ergreifen wollen, es kam von der Basis aus. Ein Druck muss wehtun, damit er Resultate bringt.»

In der Lösung sieht Häfliger ein Signal: «Es gibt immer noch einen Mangel an Praktikumsplätzen. Ich hoffe, die Aktion animiert dazu, in Zukunft mehr Praktika anzubieten.»

Erleichtert zeigte sich Josef Catillaz, Abteilungsleiter Ausbildung an der PH: «Ich habe die Studierenden umgehend angeschrieben, der Praktikumsstopp sei zu Ende. Nun wird die Suche nach Praktika den gewohnten Weg gehen.»

Reglement

Die neue Weisung im Wortlaut

Die Weisungen über den Beschäftigungsgrad von Klassenlehrern an Kindergarten und Primarschule vom 23. März schreiben ein Pensum von mindestens 40 Prozent vor. Die nun verabschiedete Fassung ergänzt: «Liegen besondere Umstände (familiäre Situation, andere Weiterbildungen …) oder besondere örtliche Gegebenheiten vor, können Abweichungen bewilligt werden. Dies unter der Voraussetzung, dass folgende Bedingungen eingehalten werden: Das gute Funktionieren des Schulbetriebs ist garantiert, die Stundenpläne sind schülergerecht gestaltet, die Zusammenarbeit der Lehrpersonen, die Mitarbeit an der Schule und die Elternarbeit sind in einer Vereinbarung geregelt. Die Direktion entscheidet auf Gesuch der Schulbehörde.»uh

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