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Hehre Absichten, aber kontraproduktive Folgen

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Am 10. Februar wird dem Schweizer Stimmvolk die sogenannte Zersiedelungsinitiative vorgelegt. Die Initiative, die den vollständigen Titel «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung» trägt, wurde im Jahr 2016 von den Jungen Grünen eingereicht. Sie fordert, in der Verfassung festzuschreiben, dass eine «Ausscheidung neuer Bauzonen nur zulässig ist, wenn eine andere unversiegelte Fläche von mindestens gleicher Grösse und vergleichbarem potenziellem landwirtschaftlichem Ertragswert aus der Bauzone ausgezont wird», wobei das Gesetz Ausnahmen vorsehen könne. Im Weiteren sollen «günstige Rahmenbedingungen für nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens in kleinräumigen Strukturen mit hoher Lebensqualität und kurzen Verkehrswegen» sowie «eine Siedlungsentwicklung nach innen» gefördert werden.

Es zeichnet sich schon im Vorfeld ein klassischer Links-rechts-Graben ab. Für ein Ja haben sich neben den Grünen die SP und die EVP ausgesprochen, die Nein-Parole empfehlen die CVP, die FDP, die SVP, die BDP und die EDU. Da sich auch der Bundesrat, beide Kammern des Parlaments und die Kantone für eine Ablehnung ausgesprochen haben, scheinen die Initianten ausgesprochen schlechte Karten zu haben, auch wenn die ersten Umfragen zu ihren Gunsten sprachen.

Man muss den Initianten zugutehalten, dass sie sicher hehre Absichten haben. Es ist unbestritten, dass die Bevölkerung der Schweiz zwischen 1985 und 2009 um 17 Prozent, die Wohnfläche aber um 44 Prozent zugenommen haben. Es stimmt, dass in der Schweiz jedes Jahr rund 24  Quadratkilometer Grünfläche zugebaut werden, was etwa der Fläche des Walensees entspricht. Und es trifft zu, dass dabei primär landwirtschaftlich genutzte Gebiete verschwinden – und zwar jeden Tag elf Fussballfelder. Wahr ist auch, dass auch bei einer Annahme Neueinzonungen von Bauland weiterhin möglich sind. Voraussetzung ist aber eine gleichwertige Auszonung. Und freie Landstücke, die diesen hohen Qualitätsanforderungen genügen, dürften besonders in den dicht besiedelten Agglomerationen oft schwer zu finden sein. Es wird also sicher schwieriger werden, neues Bauland einzuzonen.

Das heisst noch nicht zwingend, dass das Bauland knapp wird. Von den 232 000 in der Schweiz verfügbaren Hektaren Bauland sind erst 191 000 Hektaren überbaut. Wenn man gleich dicht bauen würde wie bisher, könnte man auf den verbleibenden Flächen Wohnraum für rund 1,7 Millionen Menschen schaffen. Die Frage ist allerdings, wo sich diese unbebauten Zonen befinden. In und um die städtischen Zentren ist Bauland ein rares Gut, entsprechend hoch sind die Preise dort bereits heute. Daran dürfte auch die Zersiedelungsinitia­tive nichts ändern.

Eine andere Frage ist, ob es diese Initiative überhaupt braucht. Denn erst 2013 wurde das revidierte Raumplanungsgesetz deutlich angenommen. Seither dürfen Bauzonen lediglich so gross sein, dass sie den voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre decken – aber eben ohne absolute Plafonierung, wie sie die Initianten jetzt fordern. Die Gegner der Initiative haben wohl nicht ganz unrecht, wenn sie fordern, jetzt erst mal die Auswirkungen dieser Gesetzesrevision abzuwarten, bevor die Schraube noch einmal angezogen wird.

Es kommt aber noch schlimmer: Eine Annahme der Initiative könnte gar kontraproduktiv wirken. Wenn nämlich Neubauten in den bereits überbauten Agglomerationsgebieten de facto praktisch verunmöglicht werden, ist es gut möglich, dass Investoren auf ländliche Gebiete ausweichen, welche die Grünen ja gerade schützen wollen.

Zu den Verlierern bei einem Ja könnten im Übrigen nicht nur die Rand- und Berggebiete gehören, sondern auch die Landwirtschaft. Das ausdrückliche Verbot von Anlagen für die innere Aufstockung wie etwa Gewächshäuser oder Geflügelmasthallen würde die Produktionsmöglichkeiten der Landwirte deutlich einschränken. Auch viele weitere Projekte, etwa im Bereich der Alternativenergien, wären vielleicht nicht mehr rea­lisierbar.

Das Fazit: Die Zersiedelung zu stoppen, tönt gut – doch mit einer Annahme dieser Vorlage würde die Schweiz am 10. Februar letztlich ein Eigentor schiessen.

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