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Heilerin und ihr Financier verurteilt

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Das Bezirksgericht See hat ein ehemaliges Ehepaar des Wuchers und der Geldwäscherei schuldig gesprochen. Die damalige Ehefrau hatte sich als Heilerin ausgegeben und für ihr Tun horrende Preise verlangt. Die 42-Jährige erschien nicht vor Gericht. Es wird vermutet, dass sie in ihrer Heimat Brasilien weilt. Ihr Ex-Mann beteuerte vor Gericht sein Unwissen und seine Unschuld betreffend ihrem Tun. Das Geld für die Behandlungen landete jeweils auf seinem Konto und wurde teilweise nach Brasilien transferiert.

Neben dem Angeklagten, der in der Finanzbranche tätig ist, fanden sich vor dem Bezirksgericht See in Murten fünf Kläger ein. Dabei handelte es sich um zwei Ehepaare und eine Einzelperson. Sie warfen dem Ehepaar vor, sie in einer schwierigen Lebenssituation ausgenutzt und um ihr Geld gebracht zu haben. Sie hatten Beträge von insgesamt bis zu 50 000 Franken für die Lösung ihrer Probleme überwiesen. Dies bei bescheidenen Einkommensverhältnissen: Eines der Ehepaare verdiente monatlich rund 5000 Franken.

Tierische Opfergaben

Die Brasilianerin hatte sich als Ärztin mit Doktortitel und als Heilerin ausgegeben und versprochen, mit Gesprächen, tierischen Opfergaben und anderen spirituellen Methoden bei Eheproblemen, Arbeitslosigkeit, Krankheit und vielem mehr helfen zu können.

Einer der Kläger beschreibt die Situation, in der er die Frau kennengelernt hat: «Wir hatten grosse Probleme mit unserem Sohn, ich hatte einen Arbeitsunfall, und der Vater meiner Frau starb. Wir waren verzweifelt.» Er habe zuerst am Telefon mit der angeblichen Wunderheilerin gesprochen. «Sie wusste alles von mir–es war, als sei sie an meiner Seite aufgewachsen», erzählte er. Er habe der Angeklagten und ihrem Ehemann insgesamt rund 45 000 Franken bezahlt für die vermeintliche Hilfe. Teilweise hatten die Kläger bar bezahlt, grössere Beträge auch auf ein Konto des damaligen Ehemanns überwiesen. Dieser bestritt vor Gericht, gewusst zu haben, wofür das Geld einbezahlt wurde: «Sie hat mir gesagt, die Behandlungen seien gratis», sagte der 31-Jährige. Auf die Frage der Richterin, ob er sich denn nicht über die hohen Geldbeträge gewundert habe, sagte er: «Sie ist eine sehr dominante Person–eine Autorität. Ich habe nicht gefragt, wofür sie meine Kontonummer will und später auch nicht, woher das Geld kommt; man konnte sie solche Dinge nicht fragen.» Auch er habe sich in einer schwierigen Lebenssituation befunden. «Sie hat auch mir gesagt, dass sie allen Leuten helfen könne, was auch immer diese für Probleme hätten. «Heute glaube ich nicht mehr daran.» Bei seiner Ex-Frau handle es sich um eine sehr aggressive Person. «Auch ich bin manipuliert worden.»

Die Gerichtspräsidentin Sandrine Schaller Walker schenkte den Beteuerungen des Angeklagten keinen Glauben. Der Anwalt der Kläger, Christian Delaloye, bezeichnete ihn in seinem Plädoyer als skrupellosen Ausbeuter und Banker einer Frau, die leidende Menschen schamlos ausgenützt hat. «Sie hat Wucherpreise verlangt für angebliche Heilmethoden, und er hat das Geld verschwinden lassen.»

Das Gericht verurteilte die 42-Jährige gestern zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 50 Franken auf Bewährung und einer Busse von 500 Franken. Dem 31-Jährigen hat die Richterin 30 Tagessätze zu 50 Franken und ebenfalls eine Busse von 500 Franken aufgebrummt.

Zudem muss das Ex-Paar solidarisch eine Genugtuung von rund 50 000 Franken bezahlen und für die Anwaltskosten der Kläger aufkommen.

«Sie wusste alles von mir–es war, als sei sie an meiner Seite aufgewachsen.»

Einer der Kläger über die Heilerin

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