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Heim für Asylbewerber gut kontrolliert

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Autor: Walter Buchs

Freiburg In einer Anfrage an den Staatsrat, ausgelöst durch eine TV-Reportage über Drogenhandel und -dealer, stellten die SVP-Grossräte Daniel Gander aus Freiburg und Michel Zadori aus Estavayer-le-Lac der Regierung einige Fragen. In der soeben veröffentlichten Antwort betont der Staatsrat einleitend, dass die meisten Asylbewerber in unserem Lande sich korrekt verhalten und nichts mit Drogenhandel zu tun haben. Zudem sei zu bedauern, dass das Bundesrecht den Asylbewerbern nur in sehr eingeschränktem Masse eine Erwerbstätigkeit zugesteht.

Der Antwort an die beiden Grossräte ist zu entnehmen, dass die Feststellung zutrifft, dass der Kokainhandel im Kanton wie auch überall sonst in der Schweiz derzeit vor allem von westafrikanischen Staatsangehörigen beherrscht wird. Dabei seien häufig Asylsuchende in die Netzwerke zur Verteilung der Drogen involviert. Die Polizei habe aber keine Kenntnis, dass von angeworbenen Asylsuchenden Geld verlangt wird, das sie über Drogenverkauf erwirtschaften müssen.

Strenge Hausordnung

Laut dem Staatsrat trifft es auch nicht zu, dass Drogen im Kanton durch Asylbewerberzentren geschleust werden, wie ein Informant in besagter Sendung im Westschweizer Fernsehen aussagte. Die Wohnheime würden überwacht. Hausordnungen seien streng und untersagten unter anderem jeglichen unangekündigten Besuch von Drittpersonen.

Wie der Staatsrat weiter schreibt, führt die Polizei mit Ausnahme von punktuellen Hausdurchsuchungen bei der Verhaftung von lokalen Händlern keine generellen Kontrollen in den Asylbewerberzentren durch. Da diese Heime konstant überwacht werden, versteckten die betroffenen Personen ihre Drogen auch nicht in diesen Gebäuden, sondern allenfalls anderswo.

Die bürgernahe Polizei, welche direkt und in erster Linie den Drogenhandel bekämpft, unterhalte gute Kontakte zu den Leitern der Wohnheime, so die Regierung weiter. Sie würden die Polizei über ihre Verdächtigungen oder Beobachtungen auch informieren. Dies sei auch ihre Pflicht.

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