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Heimaufenthalt:Finanzierung der Pflege ändert

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Die Vereinigung Freiburgischer Alterseinrichtungen (VFA) hat sich im vergangenen Jahr vor allem auch mit der neuen Pflegefinanzierung befasst, die am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, dies mit einer Übergangsperiode von drei Jahren. Statt wie bisher in vier werden die Heimbewohner in zwölf Pflegestufen eingeteilt. Das neue Modell sieht auch vor, dass sich die Heimbewohner an den Pflegekosten beteiligen im Sinne des KVG. Wille der Gesundheitsdirektion ist es jedoch, die aktuelle Kostenaufteilung zwischen Heimbewohner, Kanton und Gemeinden beizubehalten, wie VFA-Präsident René Thomet verlauten liess. An der Versammlung orientierte auch Maryse Aebischer, Vorsteherin des Sozialvorsorgeamtes, über die neue Finanzierung. Sie nahm zudem Stellung zur Planung der Langzeitpflege und war sich bewusst, dass der wissenschaftliche Bericht, wie ihn das KVG verlangt, nun noch diskutiert werden muss.

Keine Einmischung in die Heimverwaltungen

Die Aufgaben der VFA sind sehr vielfältig. Gibt es Probleme zwischen den verantwortlichen Organen und der Direktion der Heime, interveniert die VFA nicht, wie dies z. B. bei der Stiftung St. Wolfgang der Fall war. «Es sei denn, die Pflege der Heimbewohner leidet darunter. Dann kann sich das Personal an unseren Ethikrat wenden», hielt Thomet fest. az

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