Das Kantonsparlament hat drei Gesetze zum Alterskonzept «Senior plus» genehmigt und dabei einen wichtigen Entscheid zur Finanzierung gefasst: Die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen können einen Freibetrag von 200 000 Franken ihres Vermögens behalten. Dies entspricht der bisherigen Praxis; der Staatsrat hatte vorgeschlagen, den Freibetrag auf 100 000 Franken zu reduzieren. Die Besorgnis von Staatsrätin Anne-Claude Demierre (SP) um die hohen Kosten durch die Überalterung der Bevölkerung wurde durch eine Mehrheit des Rates nicht geteilt. uh
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